Kurzinfo: Seit dem 1. Mai 2014 ist die geänderte, aktuell geltende Fassung der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Die Praxis
zeigt, dass jede neue Fassung der Verordnung viele Fragen
eröffnet, die selbst Fachleute oft nur schwer beantworten
können. Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen
kommt. Die sechs häufigsten Irrtümer zur geänderten EnEV
2014 klärt Melita Tuschinski - Herausgeberin des
Experten-Portals www.EnEV-online.de - hier auf.
2.
Irrtum: Die neue EnEV erhöht seit 1. Mai 2014 den
Energie-Standard für Gebäude.
Nein, erst für Neubauten
mit Bauantrag oder Bauanzeige ab 1. Januar 2016 mindert
die Verordnung den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf
um ein Viertel und erhöht den Wärmeschutz der
Gebäudehülle um ein Fünftel – jeweils im Vergleich zum
bisherigen Standard.
Bauherren mit
Neubau-Vorhaben ohne Genehmigung oder Anzeige betrifft
diese Verschärfung wenn sie ihre Bauausführung im Jahr
2016 oder später beginnen.
Infoquellen:
|
EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich
|
EnEV 2014, Anlage 1, Tabelle 1 und Nr. 1.2
|
EnEV 2014, Anlage 2, Tabellen 1 und 2
Autorin: Melita Tuschinski,
Redaktion
EnEV-online.de

Weitere Irrtümer zur EnEV 2014
aufgeklärt:
-
Irrtum: Die neue Energieeinsparverordnung heißt
amtlich „EnEV 2013“.
-
Irrtum: Die neue EnEV erhöht seit 1. Mai 2014 den
Energie-Standard für Gebäude.
-
Irrtum: Die geltende EnEV-Fassung für ein Bauvorhaben
hängt vom Datum der Baugenehmigung ab.
-
Irrtum: Wer seit dem 1. Mai 2014 in kommerziellen
Immobilienanzeigen nicht die geforderten
Energiekennwerte angibt begeht eine Ordnungswidrigkeit.
-
Irrtum: Wer seit 1. Mai 2014 ein Gebäude teilweise oder
ganz verkauft, neu vermietet oder verpachtet benötigt
nun unbedingt einen Energieausweis.
-
Irrtum: Wer einen Energieausweis für ein Bestandsgebäude
benötigt kann frei wählen zwischen dem Bedarfs- oder
Verbrauchs-Ausweis.

Quellen und weitere Informationen:
EnEV und EEWärmeG - klar und verständlich -
Ringbuch und E-Book
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