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Wer
einen Inspektionsbericht nach § 12 oder einen
Energieausweis nach § 17 ausstellt, hat für diesen
Bericht oder für diesen Energieausweis bei der
zuständigen Behörde (Registrierstelle) eine
Registriernummer zu beantragen. Der Antrag ist
grundsätzlich elektronisch zu stellen. Eine
Antragstellung in Papierform ist zulässig, soweit
die elektronische Antragstellung für den
Antragsteller eine unbillige Härte bedeuten würde.
Bei der Antragstellung sind Name und Anschrift der
nach Satz 1 antragstellenden Person, das Bundesland
und die Postleitzahl der Belegenheit des Gebäudes,
das Ausstellungsdatum des Inspektionsberichts oder
des Energieausweises anzugeben sowie |