Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Energieausweis nach EnEV 2014 für Wohn- und Nichtwohnbau im Bestand: Neue Angaben zu wesentlichen Energieträgern im Gebäude und Registriernummer

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Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur erstellt Energieausweise für Bestandsgebäude, sowohl für Wohnhäuser als auch für Nichtwohngebäude. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert bereits auf der ersten Seite im Energieausweis neue Angaben, die nach der bisherigen EnEV-Fassung (2009) nicht im Ausweis dokumentiert wurden. Auf der ersten Seite des Energieausweises gibt der Aussteller künftig nach EnEV 2014 als Gebäude-Daten auch an, welches die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser im Gebäude sind. Es stellt sich die Frage was der Aussteller einträgt wenn im Gebäude sowohl für Heizung als auch für Warmwasser als Energiequelle Gas genutzt wird. Die EnEV 2014 fordert auch, dass Aussteller von Energieausweisen eine Registrierungsnummer beantragen und in dem Energieausweis angegeben. Unseren Fragesteller interessiert, wie der Ablauf erfolgt, wie das Format der Registriernummer sich gestaltet und ob der Antrag für eine Registriernummer kostenpflichtig sein wird.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, ausstellen, Inspektion, inspizieren Klimaanlage, Aussteller, Hersteller, Inspekteure, Klimatechnikinspekteure, Bericht, berichten, Antrag, beantragen digital, Härte, Ausnahme, stellen, Registriernummer, Registriernummer, Verpflichtete, Ablauf, Online-Formular, Deutsches, Institut, für, Bautechnik, DIBt, zentral, Registrierstelle, EnEV-Registrierstelle, übergangsweise, Stichprobenkontrolle, Kontrolle, Nennleistung, Art, Energiebedarfsausweis, Neubau

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur erstellt im Auftrag seiner Kunden Energieausweise für Bestandsgebäude, sowohl für Wohnhäuser als auch für Nichtwohngebäude.

Praxis + Probleme: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert neue Angaben im Energieausweis, die nach der bisherigen EnEV-Fassung (2009) im Gebäude-Ausweis nicht dokumentiert wurden. Auf der ersten Seite des Energieausweises gibt der Aussteller nach EnEV 2014 als Gebäude-Daten auch ein welches die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser im Gebäude sind – siehe EnEV 2014, Anlage 6 – Muster Energieausweis Wohngebäude. Die EnEV 2014 fordert auch, dass Aussteller von Energieausweisen eine Registrierungsnummer beantragen und in dem Energieausweis angegeben – siehe EnEV 2014, Anlage 6 – Muster Energieausweis Wohngebäude.

Fragen: Wie sieht der Praxisfall aus, wenn im Gebäude sowohl für Heizung als auch für Warmwasser als Energieträger Gas genutzt wird?
Gibt der Energieausweis-Ersteller in diesem Fall einfach nur „Gas“ an, oder „Gas / Gas“ im Hinblick auf die Heizung und das Warmwasser?
Wie wird der Ablauf für die Registriernummer erfolgen? Welches Format wird die die Registriernummer aufweisen? Wird die Beantragung einer Registriernummer kostenpflichtig erfolgen?

Antwort: 20.01.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis nach EnEV 2014 für Wohn- und Nichtwohnbau im Bestand: Neue Angaben zu wesentlichen Energieträgern im Gebäude und Registriernummer

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