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Kurzinfo: Es handelt sich um einen Neubau, der 2019
fertiggestellt wurde. Im Gebäude wurde eine dezentrale Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung installiert und wird seither genutzt. Für das Gebäude wurde
jedoch soweit keine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt.
Für dieses Gebäude soll ein Bedarfs-Energieausweis erstellt werden. Es stellt
sich die Frage, ob der Luftdichtheitstest in diesem Praxisbeispiel verpflichtend
ist und ob es zulässig ist einen Bedarfsausweis zu erstellen, bevor der
Luftdichtheitstest erfolgreich durchgeführt wurde.
Fragen: Ist die erfolgreiche
Luftdichtheitsprüfung in diesem Fall verpflichtend? Ist es zulässig einen
Ausweis zu erstellen, bevor der Eigentümer eine erfolgreich bestandene
Dichtigkeitsprüfung nachweisen kann?
Antwort:
16.04.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für 2019 fertiggestellten Neubau mit Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung ausstellen, für den soweit kein
Luftdichtheitstest durchgeführt ist
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