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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen
zweigeschossigen Neubau. Die Kantine im Erdgeschoss (EG) ist mit einem
Regelkreislauf für die Heizung ausgestattet. Auch die Klassenräume im
Obergeschoss (OG) haben einen separaten Regelkreis für die Heizung. So lassen
sich die einzelnen Ebenen unabhängig voneinander regeln. Die Kantine - durch
einen externen Dienstleister betrieben - und die Klassenräume im OG haben
unterschiedliche Nutzungszeiten. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt
im § 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen) was beim Einbau und
Ersatz von Heizungen und heizungstechnischen Anlagen zu beachten ist. In Anlage
5 (Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen) heißt es:
„2. In Fällen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich
Wärmeverteilungsleitungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in
Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe
durch freiliegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann.
Fragen: Müssen die in der Decke - zwischen
EG und OG - verlegten Heizungsrohre gedämmt werden? Was ist unter einer "frei
liegenden Absperreinrichtungen" zu verstehen, ist damit eventuell ein
Thermostatventil gemeint?
Antwort:
06.11.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Wärmeschutz-Anforderungen
an Heizungsrohre in Decke zwischen Kantine (EG) und Schulräumen
(OG)
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