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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neues
Hotel, das nach der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) geplant wird. Für
dieses wird ein EnEV-Nachweis geführt und dafür wird auch der Verlauf der
wärmedämmenden Hülle des Gebäudes definiert. Im Keller des Hotels entstehen
Technikräume, in denen sich die Geräte für die Raumlufttechnik (RLT) sowie
Kältemaschinen und Komponenten der Heizungstechnik befinden. Dadurch sind in
diesen Räumen relativ hohe Innentemperaturen zu erwarten. Diese betragen
mindestens 12 Grad Celsius (°C), jedoch eher höchstens 19°C. Sie entstehen nicht
durch direktes Beheizen sondern durch die Abwärme der technischen Anlagen. Weil
diese Räume nicht mit einer freien Heizfläche direkt beheizt werden, gelten sie
als nicht beheizt mit Temperaturen unter 12 °C. Dadurch entstehen
definitionsgemäß Angrenzungen von beheizten Umkleiden an unbeheizte
Technikräume, obwohl dies faktisch nicht der Fall ist. Diese Energie wird durch
den Energieträger, mit dem das Gebäude beheizt wird, zugeführt. In diesen Räumen
stellt sich ein Wärmeverlust ein. Wenn die Räume im Sinne der EnEV als
nicht-beheizt gelten, werden sie nach Meinung des Fragestellers auch in der
Energiebilanz nicht berücksichtigt.
Fragen:
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Können die definitionsgemäß nicht-beheizten Räume als durch
Abwärme beheizt angesehen werden, um auch diesen Energieaufwand
zu bilanzieren?
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Ist
zu differenzieren, ob die Räume durch Abwärme, die durch den
Energieträger des Gebäudes aufgebracht wird, erwärmt werden oder
durch Prozesse wie beispielsweise den Betrieb der Kälteanlagen?
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Kann
die Trennwand der beheizten Räume, in diesem Praxisbeispiel
Umkleiden, an definitionsgemäß unbeheizte, aber warme Räume, als
adiabate Angrenzung gelten und auf eine Wärmedämmung an der Wand
von Umkleiden an die Technikräume verzichtet werden?
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Ist
die wärmedämmende Hülle um die warmen Technikräume zu führen,
wenn die durch Abwärme warmen Technikräume mit bilanziert
werden?
Antwort:
15.05.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Nachweis
nach EnEV ab 2016 für neu geplantes Hotel mit
Wärme-Technikräumen im Kellergeschoss, die durch die Abwärme der
Geräte beheizt werden
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