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Kurzinfo: Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um bestehende
Wohn- und Nichtwohngebäude, für die jeweils Energieausweise nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt werden, auf der Grundlage des
erfassten Energieverbrauchs.
Für die Berechnung dieser Verbrauchs-Energieausweise benötigt der Aussteller
auch die entsprechenden Primärenergiefaktoren für die Anlagentechnik. In diesem
Kontext spielt auch der Begriff „wesentlicher Primärenergiefaktor“ eine Rolle.
Es stellt sich die Frage wie der Begriff "wesentlich" in diesem Zusammengang zu
verstehen ist, damit sich keine Berechnungsfehler ergeben.
Fragen: Wie berechnet sich der wesentliche
Primärenergiefaktor von einem Bestandsgebäude für die Berechnung des
Verbrauchs-Energieausweises?
Antwort:
20.01.2017 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Primärenergiefaktor
ermitteln für die Berechnungen von Verbrauchs-Energieausweisen
im Baubestand
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