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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neu
geplantes Wohnhaus mit Kellergeschoss (KG). Alle Räume im Kellergeschoss liegen
innerhalb der thermischen Hülle. Das Geschoss wird lediglich als Nutzkeller und
Lagerkeller geplant. Um eine durchgehende gedämmte Gebäudehüllfläche zu erzielen
soll das gesamte Gebäude außenseitig gedämmt werden. Dabei sind zwei Varianten
angedacht: Variante A (Das Kellergeschoss wird nicht aktiv beheizt, das
Treppenhaus wird über das Erdgeschoss mitgeheizt.) und Variante B (Das
Treppenhaus, welches ca. 20 Prozent (%) der Kellerfläche einnimmt, wird aktiv
beheizt, alle anderen Räume nicht.)
Fragen: Zu Variante A: Ist es zulässig, die
Kellerräume nicht aktiv zu beheizen? Muss in diesem Fall die Auslegung der
Heizung im Anschlussraum im Erdgeschoss anders betrachtet werden? Zu Variante B:
Ist es zulässig, die die anschließenden Kellerräume nicht aktiv zu beheizen?
Muss in diesem Fall die Auslegung der Heizung im Treppenhaus anders betrachtet
werden?
Antwort:
05.07.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Nicht
aktiv beheizte, jedoch gedämmte Kellerräume in neuem Wohnhaus im
EnEV-Nachweis nach EnEV ab 2016 berücksichtigen
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