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Kurzinfo: Das Praxisbeispiel bezieht sich auf ein
Mehrfamilienhaus (MFH) aus den 60-er Jahren mit einem Erd- und Obergeschoss. Die
oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen, bzw. unter dem ungedämmten
Kalt-Flachdach besteht aus Stahlbeton. Bei einer 2011 durchgeführten
ganzflächigen Instandsetzung der Dachabdichtung wurden keinerlei Dämm-Maßnahmen
am Flachdach durchgeführt. Die oberste Geschossdecke ist von oben nicht
zugänglich. Der Hohlraum ist nur ca. 14 cm hoch.
Fragen: Muss die beschriebene oberste
Geschossdecke, unter dem nicht gedämmten Kalt-Fachdach, gedämmt werden?
Antwort:
20.01.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Dämmpflicht
nach EnEV 2014 für die oberste Geschossdecke eines 60-er Jahre
Mehrfamilienhauses
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Aspekte:
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