.
Kurzinfo: Das Beispiel bezieht sich auf ein Reihenhaus aus dem
19. Jahrhundert. Das schützenswerte Wohngebäude befindet sich im
Originalzustand, steht jedoch nicht unter Denkmalschutz. Aus Rücksichtnahme auf
die psychische Verfassung der Nutzer sind Sanierungs- und
Instandhaltungs-Arbeiten nur eingeschränkt möglich. Aus Gründen der
Verkehrssicherheit mussten die Schornsteine und somit die Einzelfeuerstätten
stillgelegt werden. Es werden nur zwei Räume genutzt und mit Heizlüftern
beheizt. Der Rest des Hauses bleibt unbeheizt. Langfristig soll eine
Zentralheizung installiert werden.
Fragen: Ist es zulässig, dass ein
Reihenwohnhaus vom Ende des 19. Jahrhunderts, bei dem die Einzelfeuerstätten
stillgelegt wurden, übergangsweise nur über elektrischen Heizlüftern erwärmt
wird?
Antwort:
19.01.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Reihenhaus
im Bestand: Nachprüfen ob die Pflicht zur Heizungs-Sanierung
nach EnEV 2014 greift
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand,
Altbau, Wohnbestand, bestehend, Wohngebäude, Wohnbau,
Wohnungsbau, Anlagentechnik, Technik, Heizung, Heizungsanlage,
Heizlüfter, elektrisch, Einzelraumheizer, Einzelfeuerstätte,
zulässig, erlaubt, Sanierung, sanieren, Heizungssanierung,
Nachrüstpflicht, nachrüsten, Nachrüstung, Ausnahme,
Zentralheizung, geplant


|
|