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Kurzinfo: Eine Diplomingenieurin wurde beauftragt den
Verbrauchs-Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für ein
bestehendes Nichtwohngebäude auszustellen. Dieses umfasst zehn Mieteinheiten
unterschiedlicher Nutzung. Bei der Einholung der Verbrauchsdaten hat sich
gezeigt, dass einige Mieter sich weigern die Verbrauchsdaten zur Verfügung zu
stellen. Desgleichen ist der Stromverbrauch für die Beleuchtung nicht gesondert
erfasst, sondern nun je Mieteinheit und ein Allgemeinverbrauch für die
gemeinsamen Flächen, wie Treppenhaus oder Fahrstuhl. Es stellt sich die Frage
wie und ob der Verbrauchsausweis in diesem Fall ausgestellt werden kann.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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Verbrauchsausweis, verbrauchsbasierter, Ausweis, erstellen,
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Heizung, Heizungsanlage, Gemeinschaftsstrom
Auftrag: Eine
Diplomingenieurin hat den Auftrag erhalten eine verbrauchsorientierten
Energieausweises für ein bestehendes Nichtwohngebäude auszustellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude mit 10 Mieteinheiten unterschiedlicher
Nutzung. Bei der Ausstellung eines Energieausweises im Wohnbestand muss die
Planerin auch den Energieverbrauch für die Beleuchtung berücksichtigen.
Probleme: Die
Erfassung des Stromverbrauches für Beleuchtung je Mieteinheit, bzw. Nutzer ist
nicht aus folgenden Gründen:
- die Nutzer weigern sich die Daten für die Ausstellung des Energieausweise zur
Verfügung zu stellen,
- eine getrennte Erfassung des Stromverbrauchs nur für die Beleuchtung ist nicht
möglich, da nur eine Gesamtstromerfassung je Nutzer vorliegt.
- Es gibt nur eine Erfassung des Allgemeinstromes. Diese beinhaltet die
Treppenhausbeleuchtung und den Strom für zentrale Heizungsanlagen und zentrale
Warmwasserbereitung und Strom für sonstige gemeinschaftlich genutzte Anlagen –
beispielsweise für den Fahrstuhl.
Fragen: Was ist unter
dem „Stromverbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung“ im Sinne der EnEV 2014
zu verstehen? Wie wird dieser Stromverbrauch ermittelt? Was ist konkret unter
„eingebauter Beleuchtung“ nach EnEV 2014 zu verstehen? Ist es die Beleuchtung in
jeder vermieteten Nutzungseinheit oder nur die Beleuchtung in gemeinschaftlich
genutzten Räumen wie beispielsweise im Treppenhaus?
Antwort:
13.04.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchsausweis
im Nichtwohnbestand: Stromverbrauch für die Beleuchtung der zehn
Mieteinheiten wurde nicht gesondert erfasst
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