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Kurzinfo:
Ein Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für vier Bürogebäude jeweils
ein Energieausweis auf Basis von Verbrauchswerten zu erstellen. In den Gebäuden
wurde in der Mitte des zweiten Jahres die komplette Steuerung, bzw. Regelung der
Heizung optimiert. Diese Maßnahme führte zu deutlich geringeren
Energieverbrauchswerten. Es ist demnach davon auszugehen, dass der
Energieverbrauch auch künftig geringer ausfallen wird. Es stellt sich die Frage,
wie dieser Tatbestand im Verbrauchsausweis berücksichtigt werden kann.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis,
Verbrauchsausweis, Verbrauch, Heizung, Bedarfsausweis,
Nichtwohngebäude, Bürogebäude, Büroimmobilie, Sanierung,
Energiekennwert, Bestand, Baubestand, Büro
Auftrag: Ein
Diplomingenieur hat den Auftrag erhalten für vier Bürogebäude jeweils ein
Energieausweis auf Basis von Verbrauchswerten zu erstellen.
Praxis: Gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), sind dem Energieausweis auf Basis von
Verbrauchswerten mindestens die Abrechnungen von 36 Monate zugrunde zu legen,
wobei die jüngste vorliegende Abrechnung auch dabei sein muss. In unserem
Praxisfall liegen jeweils die Verbrauchswerte für die letzten drei Jahre vor.
Probleme: Gemäß
Angaben des Auftraggebers wurde jedoch ca. in der Mitte des zweiten Jahres
nachweisbar die komplette Steuerung, bzw. Regelung der Heizung in den
Bürogebäuden geändert. Diese Optimierung führte zu deutlich geringeren
Verbrauchswerten.
Es ist demnach davon auszugehen, dass der Energieverbrauch auch künftig geringer
ausfallen wird.
-
Verbrauchsausweis: Wenn unser Fragesteller den Energieausweis
auf Basis der letzten 36 Monate erstellt, weist das Dokument
einem potenziellen Käufer und Mieter, einen deutlich
ungünstigeren Zustand auf, als nach den durchgeführten
Heizungsoptimierung zu erwarten sind.
-
Bedarfsausweis: Die Gebäude weisen eine besondere
Fassadengestaltung auf. Aufgrund des Baualters des Gebäudes ist
es nicht möglich genauere energetische Angaben zu der Fassade zu
erhalten. Da zudem auch die haustechnische Anlage sehr alt und
umfangreich ist, würde ein bedarfsorientierter Energieausweis
einen sehr hohen Aufwand erfordern und für den Auftraggeber mit
hohen Kosten verbunden sein.
Fragen: Wie kann der
Fragesteller verfahren damit der Energieausweis einem potenziellen Mieter oder
Käufer den sanierten Ist-Zustand des Bürogebäudes widerspiegelt? Ist es in
dieser Situation ausnahmsweise zulässig die Verbrauchswerte der letzten 12
Monate - also nach der Sanierung - dem Energieausweis zugrunde zu legen? Oder
ist es zulässig bei der Berechnung des Verbrauchsausweise die
Abrechnungszeiträume unterschiedlich zu wichten?
Antwort:
05.08.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchs-Energieausweis
für Bürogebäude erstellen: die Heizung wurde vor 18 Monaten
optimiert und hat seither den Energieverbrauch erheblich
gemindert
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