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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur plant eine neue Wohnanlage und erstellt den
öffentlich-rechtlichen Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
und für den Antrag zur finanziellen Förderung als KfW-Effizienzhaus.
Bei der Berechnung für die gemeinsame Tiefgarage stellt sich die Frage ob diese
mit den Randbedingungen für unbeheizte Räume oder als „Außenluft“ anzusetzen
sind.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
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öffentlich-rechtlich, nachweisen, bilanzieren, Wohngebäude,
Wohnbau, Mehrfamilienhaus, Neubau, Tiefgarage, gemeinsam,
unbeheizt, belüftet, beleuchtet, Energiebilanz, Bilanzierung,
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Zone, Nutzungsbedingungen, DIN, V, 18599, Anwendungsbereich,
Verordnung,
Auftrag: Ein
Bauingenieur plant eine neue Wohnanlage und erstellt den öffentlich-rechtlichen
Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und für den Antrag zur
finanziellen Förderung als KfW-Effizienzhaus.
Praxis: Es handelt
sich in diesem Fall um die Planung einer Wohnbebauung auf einer gemeinsamen
Tiefgarage. Letztere erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 7.000 Quadratmeter
(m²) und ist auf zwei Ebenen geplant. Die obere Ebene wird natürlich belüftet
über Lüftungsschächte. Die untere Ebene der Tiefgarage wird mit einer
maschinellen Be- und Entlüftungsanlage ausgestattet. Die beheizten Treppenhäuser
der Wohngebäude führen durchgehend bis zur untersten Bodenplatte.
Probleme:
Problematisch erscheinen unserem Fragesteller bei der Berechnung für den
EnEV-Nachweis die Randbedingungen der Tiefgaragenebenen (umlaufend im Erdreich).
Ihm erscheint für beide Tiefgaragen-Ebenen eine Zuordnung als "Außenluft" zu
ungünstig und als "geschlossener unbeheizter Raum" eher als sinnvoll.
Fragen: Dürfen nach
EnEV 2009 große Tiefgaragen (natürlich und maschinell belüftet) mit
Randbedingungen für unbeheizte Räume angesetzt werden oder sind die
offensichtlich zu ungünstig angenommenen Randbedingungen von Außenluft zwingend
anzusetzen? Wie gestaltet sich dieselbe Problematik angesichts der kommenden
EnEV 2014?
Antwort:
11.03.2014, ergänzt 16.03.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Gemeinsame
Tiefgarage im EnEV-Nachweis für neue Wohngebäude nach EnEV 2009
/ 2014 berücksichtigen
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