Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines bestehenden Produktions- und Verwaltungsgebäudes im EnEV-Nachweis für einen neuen, großflächigen Anbau mit eigenem Wärmeerzeuger berücksichtigen

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Kurzinfo:
Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um einen Anbau an ein bestehendes Nicht-Wohngebäude. Das Unternehmen baut als Bauherr an das bestehende Produktions- und Verwaltungsgebäude einen neuen Gebäudeteil an. Die Nutzfläche des großflächigen Anbaus übersteigt 50 Quadratmeter (m²). Auch ist er mit einem eigenen Wärmeerzeuger ausgestattet. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) regelt die entsprechenden Anforderungen im § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 5. Das Unternehmen hat auf den Bestandsgebäuden eine Photovoltaikanlage installiert. Der Stromertrag dieser Anlage wurde bisher bei keinem öffentlich-rechtlichen Nachweis berücksichtigt beziehungsweise mit angerechnet.

Fragen: Ist es zulässig, den Stromertrag der Photovoltaik-Anlage auf dem bestehenden Gebäudeteil im öffentlich-rechtlichen EnEV-Nachweis für den neuen, großflächigen Anbau mit eigenem Wärmeerzeuger zu berücksichtigen?

Antwort: 11.12.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines bestehenden Produktions- und Verwaltungsgebäudes im EnEV-Nachweis für einen neuen, großflächigen Anbau mit eigenem Wärmeerzeuger berücksichtigen

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