Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Anforderungen der EnEV 2014:
Wochenendhaus zu Wohnhaus umnutzen

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Wochenendhaus, welches zu einem regulär genutzten Wohnhaus umgenutzt werden soll. Wie die Erfahrung zeigt, wird bei derartigen Bauanträgen häufig in der Baubeschreibung das Feld „EnEV entfällt“ angekreuzt. Begründet wird dies mit der Behauptung, dass das Gebäude schon im Bestand bereits beheizt sei und auch eine Wärmedämmung existiere. Die Gebäudehülle bliebe bei der Umnutzung unverändert und es existieren auch keine Berechnungsnachweise.
Das Problem ist, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) den Begriff „beheizt“ nicht näher konkretisiert. Es stellt sich die Frage ob als „beheizt“ nur gilt, wenn nachweislich die Vorschriften für das Gebäude zum jeweiligen Zeitpunkt eingehalten wurden. Alle nicht per Wärmeschutzverordnung (WSchVO) oder EnEV nachgewiesenen Räume würden demnach prinzipiell als im Bestand unbeheizt gelten, unabhängig davon, ob eine Heizung existiert oder nicht. Bei einer Umnutzung zum Wohngebäude wäre dann die EnEV einzuhalten, aufgrund hinzukommender beheizter Nutzfläche?

Fragen: Wie wird der Begriff „beheizt“ im Sinne der EnEV ausgelegt? Welche Anforderungen stellt die EnEV 2014 wenn ein Wochenendhaus zu einem regulär genutzten Wohnhaus umgenutzt wird?

Antwort: 13.02.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Anforderungen der EnEV 2014: Wochenendhaus zu Wohnhaus umnutzen

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, 2014, 2016, Wochenendhaus, Ferienhaus, umnutzen, Umnutzung, Haus, Wohnhaus, wohnen, regulär, Anforderung, ohne, baulich, Änderung, DIBt-Auslegung

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