Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
EnEV-Nachweis für die Nutzungs-Änderung eines Mehrfamilienhauses in eine private, sozialpädagogische Tagesgruppe und eine Wohnung für die Eigentümer

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Kurzinfo:
Ein Bauingenieur hat den Auftrag erhalten die energischen Maßnahmen vorzuschlagen für die Nutzungs-Änderung eines Mehrfamilienhauses. Dieses dreigeschossige Gebäude soll für eine private, sozialpädagogische Tagesgruppe und eine Wohnung für die Eigentümer umgenutzt werden. Das Dachgeschoss wird teilweise neu ausgebaut, ebenso wird der bisher unbeheizte Keller auch beheizt. Im Rahmen der Nutzungsänderung wird auch die Heizung erneuert. Der Eigentümer will vermeiden, dass die Fenster ausgetauscht oder die Außenwände gedämmt werden. Es stellt sich die Frage wie der Nachweis für die Umnutzungs-Maßnahmen erfolgt und ob in diesem Fall ein Energieausweis ausgestellt werden muss.

Fragen: In den einzelnen Wohnungen werden keine Umbaumaßnahmen vorgenommen. Inwieweit ist hier ein Nachweis notwendig? Wie ist der der neue Nichtwohngebäudeteil (Erdgeschoss, alter unbeheizter Keller, altes zum Teil beheiztes Dachgeschoss) zu betrachten? Handelt es sich um einen Ausbau oder zählt er sogar als neues Gebäude? Kann man hier aufgrund der Umnutzung des Gebäudes sowie aus Kostengründen auf einen Nachweis nach EnEV 2014 § 3 (Wohnbau) und § 4 (Nichtwohnbau) verzichten? Wenn Frage 3 mit Ja beantwortet werden kann, ist es ausreichend, wenn nur einzelne Bauteile erneuert werden (beispielsweise die oberste Geschossdecke, Abseiten, Kellerfußboden, usw.) und diese die Anforderungen der EnEV 2014, Anlage 3 (Änderung von Außenbauteilen) erfüllen?

Antwort: 10.05.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format EnEV-Nachweis für die Nutzungs-Änderung eines Mehrfamilienhauses in eine private, sozialpädagogische Tagesgruppe und eine Wohnung für die Eigentümer

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