Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Vollsanierung für Mehrfamilienhaus samt Heizungs-Erneuerung: beraten, planen und nachweisen nach EnEV 2014, EEWärmeG 2011 und EWärmeG BW 2008

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Kurzinfo:
Ein Ingenieurbüro für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) berät und plant die Vollsanierung eines Mehrfamilienhauses mit 37 Wohneinheiten. Die Gebäudehülle wird saniert und die Heizungsanlage erneuert. Der Bauherr möchte auch gerne eine staatliche, finanzielle Förderung wahrnehmen. Es stellt sich die Frage wo der Berater effizient Informationen zu Fördermöglichkeiten finden kann und ob in diesem Praxisfall ein Teil des Heizwärmebedarfs mit erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss, denn der Eigentümer wünscht eine zentrale Gasbrennwertheizung.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EWärmeG, BW, Erneuerbare-Wärme-Gesetz, Baden-Württemberg, Bestand, Baubestand, Bestandbau, Altbau, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Mehrfamilienhaus, Haus, MFH, 37, Wohneinheiten, WE, Vollsanierung, Sanierung, sanieren, Gebäudehülle, dämmen, Fenster, erneuern, Heizung, Heizsystem, Heizanlage, austauschen, erneuern, Gasbrennwert, Zentrale, Heizzentrale, Nachweis, führen, nachweisen, erneuerbar, Quelle, nutzen, Nutzung, Pflicht, Nutzungspflicht, Anteil, Wärmebedarf, Prozent, Solar, Solaranlage, thermisch, Förderung, fördern, Information, Info, Kompensation, kompensieren, Vorschrift,

Auftrag: Ein Planer, mit Abschluss eines Europa Ingenieurs (EUR ING) der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ist Inhaber eines Ingenieurbüros und ist als Energieexperte tätig. Im vorliegenden Fall hat er den Auftrag erhalten, die Vollsanierung des Mehrfamilienhauses mit 37 Wohneinheiten (WE) zu beraten, zu planen, die staatliche Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls den Energie-Nachweise auszustellen.

Praxis: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus im Bestand mit 37 Wohnungen. Im Rahmen der anstehenden Baumaßnahmen wird die Gebäudehülle saniert sowie die Heizung erneuert. Der Eigentümer wünscht eine zentrale Gasbrennwertheizung. Der Eigentümer möchte auch gerne eine staatliche, finanzielle Förderung wahrnehmen.

Probleme: Der Eigentümer wünscht eine Gasbrennwert-Zentrale als Heizung und es stellt sich die Frage ob die Nutzungspflicht nach dem bundesweiten EEWärmeG 2011 in diesem Fall greift, denn dann müsste die Heizung teilweise über eine Solaranlage oder andere erneuerbare Energiequellen gedeckt werden. Weil das Wohnhaus in Baden-Württemberg steht greift auf jeden Fall die Nutzungspflicht nach dem landeseigenen EWärmeG BW. Dieses Gesetz wurde kürzlich novelliert. Es stellt sich die Frage unter welche Fassung des Gesetzes dieser Praxisfall fällt wie sich die Nutzungspflicht für erneuerbare Quellen gestaltet.

Fragen: Greift das bundesweite EEWärmegesetz 2011 in diesem Praxisfall? Wie gestaltet sich die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW) in diesem Fall? Welche Fördermöglichkeiten auf Landens- und Bundesebene könnte der Eigentümer des Wohngebäudes beantragen?

Antwort: 30.03.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Vollsanierung für Mehrfamilienhaus samt Heizungs-Erneuerung: beraten, planen und nachweisen nach EnEV 2014, EEWärmeG 2011 und EWärmeG BW 2008

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