Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Beschädigte Glasbaustein-Außenwände in einem Wohn-
Hochhaus nach EnEV 2014 sanieren und nachweisen

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Kurzinfo:
Ein Wohnhochhaus Baujahr 1968 mit einem quadratischen Innenhof, weist etliche beschädigte Glasbausteine in den Flurwänden zum Innenhof hin. Der Bauherr wünscht, dass wieder Glasbausteine auch großflächig eingebaut werden. Die verfügbaren Glasbausteine erreichen jedoch nie den geforderten Wärmeschutz (U-Wert) nach EnEV 2014. Es stellt sich die Frage welche Anforderungen der EnEV 2014 es zu erfüllen gilt und wie der EnEV-Nachweis geführt werden kann.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Bestand, Baubestand, Altbau, Baujahr, 1968, Wohnhaus, Hochhaus, Wohnhochhaus, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, Außenwand, Glasbaustein, Glasbausteine, Bauschaden, Bauschäden, Außenwand, Innenhof, Sanierung, sanieren, ersetzen, Ersetzung, Bauherr, Wärmeschutz, U-Wert, Außenbauteil, Wärmedurchgangskoeffizient, Format, Wärmedämmmörtel, Mörtel, Wärmedämmung, Standard, Standard-Glasbaustein, Kosten, Befreiung, Nachweis, EnEV-Nachweis, Bauteil, Bauteil-Nachweis, Glasfläche, Fenster, Außenbauteil, Bagatellgrenze, Bagatelle, Anlage, 3, §, 9, EnEG, 2013, Energieeinsparungsgesetz, Befreiung, Antrag, Wirtschaftlichkeit, Flächenanteil, Fassade, Innenhof

Auftrag: Sanierung der Glasbaustein-Wand im Innenhof eines Wohnhochhauses planen und gegebenenfalls nach EnEV 2014 nachweisen.

Praxis: Es handelt sich um ein Wohnhochhaus Baujahr 1968 mit einem quadratischen Innenhof. Die Grundfläche dieses Innenhofes beträgt 100 Quadratmeter (m²), d.h. die Seiten sind jeweils 10 Meter (m) lang. Die Außenwände zum Innenhof weisen jeweils eine Wandhöhe von 42 m auf. Zwei dieser Außenwände sind vollflächig als Glasbausteinwände zum Flur ausgeführt. Einzelne Glasbausteine sind jedoch schadhaft und müssen ersetzt werden. Vereinzelt müssen auch Glasbaustein-Felder erneuert werden, die ca. (2,80 / 2,00) m groß sind.

Probleme: Um den Charakter des Gebäudes nicht komplett zu verändern, wünscht der Bauherr, dass wieder Glasbausteine auch großflächig eingebaut werden. Die verfügbaren Glasbausteine erreichen jedoch nie den geforderten Wärmeschutz (U-Wert) nach EnEV 2014, Anlage 3 (Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen) Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen) fordert.
Der übliche U-Wert von Außenwänden aus Glasbausteinen mit Wärmedämmmörtel beträgt mindestens 2,8 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m²K)). Es gibt zwar auf dem Markt auch spezielle Glasbausteine mit einem U-Wert bis 1,50 W/(m²K), diese sind jedoch nicht in dem passenden Format von 12,5 / 24 Zentimeter (cm) erhältlich. Auch sind sie doppelt so teurer, wie die Standard-Glasbausteine.
Könnte man nicht wieder dasselbe längliche Glasbaustein-Format einbauen oder müsste man Glasflächen bzw. Fenster oder gar opake Wandbausteine einbauen würde dies den Charakter des Baus komplett verändern!
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.

Fragen: Fallen ältere Gebäude – wie in diesem Fall – nicht unter Bestands-Schutz? Wie definiert sich der Begriff „Außenbauteil“ im Kontext der angesprochen Probleme? Zu welchen Außenbauteilen zählen Glasbaustein-Außenwände im Sinne der EnEV 2014, § 9 und Anlage 3 Tabelle1 (Verglasungen, Fenster, Sonderverglasung, usw.)? Welche Lösung bietet sich an, wenn der Flächenanteil pro Außenbauteil – in diesem Fall der Außenwand – die Bagatellgrenze von 10 Prozent (%) übersteigt? Sind im vorliegenden Fall alle Außenwände für die Gebäudehülle zu berücksichtigen, nicht nur die Fassaden zum Innenhof?

Antwort: 15.02.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Beschädigte Glasbaustein-Außenwände in einem Wohnhochhaus nach EnEV 2014 sanieren und nachweisen

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© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart