Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Anlagentechnik für KfW-70-Effizienzhaus mit Photovoltaik
 - ohne thermische Solaranlage - im Nachweis
nach EnEV und EEWärmeG berücksichtigen

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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin soll für ein neues Wohnhaus – welches den KfW70 Effizienzhaus-Standard erfüllen soll – die Energiebilanz nach EnEV 2009 durchführen für den EnEV-Nachweis. Der Bauherr wünscht eine Photovoltaik (PV)-Anlage einzusetzen zur Heizungsunterstützung und zur Erwärmung des Trinkwassers. Er möchte für diese Zwecke keine thermische Solaranlage einsetzen. Das Wohngebäude soll einerseits die Anforderung an ein KfW70- Effizienzhaus erfüllen und andererseits auch die speziellen Randbedingungen für die Berechnung KfW-Effizienzhaus berücksichtigen. Es stellt sich die Frage, wie die Energiebilanz nach EnEV 2009 / 2014 berechnet wird und wie die entsprechenden Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geführt werden.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2009, 2014, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, neu, Wohnhaus, Haus, Wohngebäude, Wohnbau, Wohnungsbau, zu, errichten, KfW, Förderung, KfW-Förderung, Effizienzhaus, 70, KfW-70-Effizienzhaus, Heizung, Anlagentechnik, Photovoltaik, PV, Fotovoltaik, Fotovoltaik-Anlage, Heizungsunterstützung, Erwärmung, Trinkwasser, Trinkwassererwärmung, Gas, Brennwertkessel, Gas-Brennwertkessel, Biomasse, Einzelfeuerstätte, Wassertasche, Zentralheizung, Solarthermie, Solaranlage, Bilanz, Energiebilanz, Nachweis, EnEV-Nachweis, führen, Nutzungspflicht, erneuerbar, Energie, Solarenergie

Auftrag: Eine Diplomingenieurin soll für ein neu zu errichtendes Wohnhaus – welches den KfW70 Effizienzhaus-Standard erfüllen soll – die Energiebilanz nach EnEV 2009 durchführen für den EnEV-Nachweis.

Praxis: Der Bauherr wünscht eine Photovoltaik (PV)-Anlage einzusetzen zur Heizungsunterstützung und zur Erwärmung des Trinkwassers. Er möchte für diese Zwecke keine thermische Solaranlage einsetzen.
Die Heizung soll auf folgendem Konzept basieren:
• Heizwärmeerzeuger 1 ist ein Gas-Brennwertkessel.
• Heizwärmeerzeuger 2 ist eine Biomasse-Einzelfeuerstätte mit Wassertasche.
• Heizwärmeerzeuger 2 ist in die Zentralheizung eingebunden.
Der Bauherr möchte ausdrücklich keine Solarthermie (thermische Solaranlage) einsetzen, sondern nur eine PV-Anlage zur Stromerzeugung für seine Heizung und Trinkwassererwärmung. Als Zusatzheizung möchte er einen Elektro-Heizstab vorsehen.

Probleme: Der Wegfall der Solarthermie führt dazu, dass das Haus den KfW70-Standard nicht erfüllt und der entsprechende Nachweis auch nicht erbracht werden kann.
Nach der Erfahrung unserer Fragestellerin ist eine PV-Anlage mit der beschriebenen Anlagentechnik für ein KfW70-Effizienzhaus nur dann ausreichend, wenn der Biomasse-Einzelofen über 10 Prozent (%) bewertet wird. Es stellt sich die Frage ob noch eine andere Lösung möglich wäre.
Das Wohngebäude soll einerseits die Anforderung an ein KfW70- Effizienzhaus erfüllen und andererseits auch die speziellen Randbedingungen für die Berechnung KfW-Effizienzhaus berücksichtigen.

Fragen: Wie dürfen die Heizwärmeerzeuger in der Energiebilanz nach EnEV 2009 berücksichtigt werden bei einer Trinkwassererwärmung von 10 %? Ist es erlaubt in der Energiebilanz nach EnEV 2009 den Heizwärmeerzeuger 2 (Biomasse-Einzelfeuerstätte mit Wassertasche) mit 40 % Deckungsanteil rechnerisch anzusetzen bei einer Trinkwassererwärmung von 10 %? Wie gestaltet sich dieselbe Problematik bei der Energiebilanz nach EnEV 2014? Wie erfolgt der Nachweis für das Wohnhaus für die Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG 2011?

Antwort: 24.10.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Anlagentechnik für KfW-70-Effizienzhaus mit Photovoltaik - ohne thermische Solaranlage - im Nachweis nach EnEV und EEWärmeG berücksichtigen
 

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