Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Fachwerkhaus von 1890 in historischer Altstadt mit Nachbarhäusern unter Denkmalschutz

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten einen Energieausweis für ein altes Fachwerkhaus aus dem Jahr 1890 auszustellen, gemäß neuer Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Das Haus steht im Zentrum einer historischen Altstadt in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Nachbarhäuser stehen größtenteils unter Denkmalschutz - das besagte Haus jedoch nicht. Allerdings hat der Eigentümer vor einiger Zeit Dachflächenfester eingebaut und wurde bei der Gelegenheit von der Baubehörde darauf hingewiesen, dass er bauliche Maßnahmen an seinem Haus mit der Denkmalbehörde abstimmen muss. Laut EnEV 2014 benötigen Baudenkmäler keinen Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung. Es stellt sich die Frage, ob auch dieses Fachwerkhaus unter diese Ausnahmeregelung fällt.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Haus, Wohnhaus, Wohngebäude, Fachwerk, Fachwerkhaus, Pflicht, Energieausweis, §, 16, Absatz, 2, 5, Verkauf, Vermietung, verkaufen, vermieten, Ausnahme, Baudenkmal, Baudenkmäler, Denkmal, Denkmalschutz, Altstadt, historisch, Stadtkern, NRW, Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz, Denkmalbehörde, Landesregeln, öffentliches, Interesse, Bodendenkmal, Denkmalliste, KfW, Förderung, Oberste, Restriktion, Veränderung, unmittelbar, Umfeld, Denkmalbereich, § 24, Erscheinungsbild, Aufwand, Anforderungen, sonstige, erhaltenswerte, Bausubstanz, Argumente, Kommune, Stadtkern, Stadtbereich, Platzkante, Stuckfassade

Auftrag: Eine Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein Fachwerkhaus - Baujahr 1890 - einen Energieausweis auszustellen nach EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz (2) für Verkauf oder Neuvermietung.

Praxis + Probleme: Es handelt sich in diesem Fall um ein Fachwerkhaus aus dem Jahr 1890. Das Haus steht in einer kleineren Stadt im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW).
Das Haus steht im Kern der historischen Altstadt. Der größte Teil der umliegenden Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Das besagte Fachwerkhaus jedoch nicht. Der Eigentümer muss allerdings, für jede Baumaßnahme am Haus Denkmalbehörde befragen, weil die Nachbarhäuser alle unter Denkmalschutz stehen.
Vor Jahren hat der Eigentümer beispielsweise Dachflächenfester einbauen lassen und wurde danach von der Baubehörde gerügt, weil die neuen Fenster das historische Stadtbild „stören“ würden.

Fragen: Wann befreit die EnEV 2014 Baudenkmäler von der Energieausweis-Pflicht? Fällt das beschriebene Fachwerkhaus unter die Energieausweis-Ausnahme nach EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen), Absatz (5) auch wenn es nicht selbst denkmalgeschützt ist, jedoch im "Denkmalbereich" der Altstadt liegt?

Antwort: 18.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für Fachwerkhaus von 1890 in historischer Altstadt mit Nachbarhäusern unter Denkmalschutz

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