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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um Wohnungen,
die sich im Eigentum einer Kleinstadt befinden. Für diese sollen Energieausweise
auf der Grundlage des Energieverbrauchs ausgestellt werden. Die Gebäude werden
über Wärmecontracting-Verträge beheizt und werden auf dieser Art und Weise auch
abgerechnet. Es stellt sich die Frage, ob man zur Ausstellung der
Verbrauchsausweises die von der Contracting-Firma gelieferten Daten als Angaben
für den Wärmeverbrauch übernehmen kann.
Fragen: Können die von der
Wärmecontracting-Firma gelieferten Wärmeverbrauchsdaten als Angaben in den
Verbrauchsausweis übernommen werden?
Antwort:
23.02.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchsausweise
ausstellen für städtische Wohngebäude, die durch
Wärmecontracting beheizt werden
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Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, GEG, 2020,
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