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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Einfamilienhaus Baujahr 1970. Es wird mit einem
Niedertemperatur-Ölkessel Baujahr 1986 beheizt. Dieses Jahr fand im Mai ein
Eigentümerwechsel statt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verbietet
Eigentümern von Bestandsgebäuden unter bestimmten Umständen ihre Heizung
weiterhin zu betreiben. Es stellt sich die Frage, ob für dieses Praxisbeispiel
dies auch gilt, obwohl es sich um einen Niedertemperatur-Heizkessel handelt.
Fragen: Müssen die neuen Eigentümer die
Heizung erneuern? Welche Zeitvorgaben müssen sie dabei einhalten? Droht ihnen
eine Anzeige, wenn sie diese Pflicht nicht erfüllen? Wer kontrolliert die
Einhaltung dieser Nachrüstpflicht? Wie viel Bußgeld droht ihnen, wenn sie diese
Pflicht nicht einhalten?
Antwort:
07.08.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Heizung
nachrüsten bei Eigentümerwechsel 2020 eines Einfamilienhauses im
Bestand
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Aspekte:
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