Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014/2016
   · EnEV ab 2016
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   EnEV-Archiv
   Medien-Service
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Heizung nachrüsten bei Eigentümerwechsel 2020 eines Einfamilienhauses im Bestand

.
Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Einfamilienhaus Baujahr 1970. Es wird mit einem Niedertemperatur-Ölkessel Baujahr 1986 beheizt. Dieses Jahr fand im Mai ein Eigentümerwechsel statt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verbietet Eigentümern von Bestandsgebäuden unter bestimmten Umständen ihre Heizung weiterhin zu betreiben. Es stellt sich die Frage, ob für dieses Praxisbeispiel dies auch gilt, obwohl es sich um einen Niedertemperatur-Heizkessel handelt.

Fragen: Müssen die neuen Eigentümer die Heizung erneuern? Welche Zeitvorgaben müssen sie dabei einhalten? Droht ihnen eine Anzeige, wenn sie diese Pflicht nicht erfüllen? Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Nachrüstpflicht? Wie viel Bußgeld droht ihnen, wenn sie diese Pflicht nicht einhalten?

Antwort: 07.08.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Heizung nachrüsten bei Eigentümerwechsel 2020 eines Einfamilienhauses im Bestand

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, Wohngebäude, Wohnbau, Haus, Einfamilienhaus, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Baujahr, 1970, Anlagentechnik, Heizung, Pflicht, außer, Betrieb, nehmen, ersetzen, Anzeige, Bußgeld, Anzeige, anzeigen, Zeit, Vorgabe, Zeitvorgabe, Zeitrahmen,

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt  |  Datenschutz  |

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart