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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel umfasst das Gebäude im
Erdgeschoss jeweils Lager-, Technik-, Küchen-, Gewerbe-, Büro- und
Veranstaltungsräume. In den Obergeschossen befinden sich die Wohn- und
Pflegebereiche. Für den Gebäudeteil „Alten- und Pflegeheim“ soll gemäß EnEV 2014
ein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden. Laut geltender
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist bei Verbrauchsausweisen für Wohngebäude
die Nutzfläche mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche zu berechnen. Doch für das
Alten- u. Pflegeheim liegen keine Wohnflächenberechnung vor, sondern
beispielsweise nur die Nettogrundfläche (NGF). Für die extern genutzten
Gewerbeflächen wird ein separater Energieausweis für Nichtwohngebäude (NWG) auf
Basis der Nettogrundfläche (NGF) erstellt.
Fragen: Welche Flächenart ist für die
Flächen des Wohngebäudeteils (Nutzung Alten- / Pflegeheim) bei der Berechnung
des Energieausweises anzusetzen? Wie ist vorzugehen, wenn keine
Wohnflächenberechnung vorliegt, sondern beispielsweise nur die NGF? Ist es
zulässig, mit einem pauschalen Schätzfaktor von der NGF auf die Wohn- oder
gleich die Nutzfläche umzurechnen? Wenn dies zulässig ist, mit welchem
Schätzwert wird gerechnet?
Antwort:
06.07.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchs-Energieausweis
ausstellen für ein Alten- und Pflegeheim mit Büros und
Veranstaltungsbereich
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Aspekte:
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