Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchs-Energieausweis ausstellen für ein Alten-
und Pflegeheim mit Büros und Veranstaltungsbereich

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel umfasst das Gebäude im Erdgeschoss jeweils Lager-, Technik-, Küchen-, Gewerbe-, Büro- und Veranstaltungsräume. In den Obergeschossen befinden sich die Wohn- und Pflegebereiche. Für den Gebäudeteil „Alten- und Pflegeheim“ soll gemäß EnEV 2014 ein verbrauchsbasierter Energieausweis erstellt werden. Laut geltender Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist bei Verbrauchsausweisen für Wohngebäude die Nutzfläche mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche zu berechnen. Doch für das Alten- u. Pflegeheim liegen keine Wohnflächenberechnung vor, sondern beispielsweise nur die Nettogrundfläche (NGF). Für die extern genutzten Gewerbeflächen wird ein separater Energieausweis für Nichtwohngebäude (NWG) auf Basis der Nettogrundfläche (NGF) erstellt.

Fragen: Welche Flächenart ist für die Flächen des Wohngebäudeteils (Nutzung Alten- / Pflegeheim) bei der Berechnung des Energieausweises anzusetzen? Wie ist vorzugehen, wenn keine Wohnflächenberechnung vorliegt, sondern beispielsweise nur die NGF? Ist es zulässig, mit einem pauschalen Schätzfaktor von der NGF auf die Wohn- oder gleich die Nutzfläche umzurechnen? Wenn dies zulässig ist, mit welchem Schätzwert wird gerechnet?

Antwort: 06.07.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchs-Energieausweis ausstellen für ein Alten- und Pflegeheim mit Büros und Veranstaltungsbereich

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, ausstellen, Aussteller, Energieausweis, Verbrauch, Energieverbrauch, Energieverbrauchsausweis, Altenheim, Pflegeheim, Veranstaltungsräume, Fläche, Nutzfläche, Wohnfläche, Wohngebäudeteil, Veranstaltungsteil, Nettogrundfläche, Energiekennwert, Nichtwohnteil,

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