Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Isolierung nach EnEV ab 2016 von Leitungen in unbeheizter Tiefgarage von neuem Mehrfamilienhaus

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Kurzinfo:
Das vorliegende Praxisbeispiel bezieht sich auf ein neu zu errichtendes Mehrfamilienwohlhaus, für das der Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 eingereicht wurde. Das Objekt befindet sich in Bayern. Die vorgesehene Tiefgarage des Wohnhauses ist unbeheizt. Ihre Außenwände sind erdberührt und grenzen nicht direkt an die Außenluft. Als Öffnungen fungieren das Rolltor und drei freie Belüftungsöffnungen zur Außenluft. Die Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2014) fordert, dass bestimmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die an Außenluft grenzen, mit der doppelten Mindestdicke der Dämmschicht isoliert werden.

Fragen:

  1. Befindet sich die Tiefgarage im ständigen Luftaustausch in Sinne der EnEV, wenn sie nur über Lüftungsöffnungen und Rolltor be- und entlüftet wird?

  2. Ist diese Tiefgarage im Sinne der EnEV 2014 (Neubau, ab 2016) "an Außenluft grenzend" und müssen die Leitungen demnach zu 200 Prozent isoliert werden?

  3. Die Außenwände- und Decke der Tiefgarage sind größtenteils erdberührt. Ist die Tiefgarage "an Außenluft grenzend" obwohl in ihrem Inneren nicht die gleichen Lufttemperaturen wie draußen herrschen?

  4. Falls eine 200-prozentige Dämmung verpflichtend ist, wäre es zulässig, 100-prozentig zu isolieren und eine zusätzliche Heizung für die Rohrleitungen vorzusehen?

Antwort: 13.05.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Isolierung nach EnEV ab 2016 von Leitungen in unbeheizter Tiefgarage von neuem Mehrfamilienhaus

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