Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Eingebaute Beleuchtung für neues Bürogebäude EnEV-gerecht planen und ausführen

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel wird ein neues Bürogebäude geplant. Die Beleuchtung in den einzelnen Büros soll mit einem Serien-Schalter betrieben wird. Es sind weder Dimmung noch tageslicht-abhängige Steuerungen geplant. In der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) wird für Nichtwohnbauten in der Beschreibung des Referenzgebäudes sowohl die Beleuchtungsart, als auch die Regelung der Beleuchtung angegeben. Letztere ist für Einzel-, Gruppen- und Großraumbüros sowie für Räume für Besprechung, Sitzung und Seminare folgendermaßen definiert: „tageslichtabhängige Kontrolle, Kontrollart „gedimmt, nicht ausschaltend“ gemäß DIN V 18599-4: 2011-12 Abschnitt 5.5.4 (einschließlich Konstantlichtkontrolle)“. Es stellt sich die Frage wie die Beleuchtung beschaffen sein muss um die energetischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erfüllen oder ob die Ausführung keine Rolle spielt ist, wenn in der Gesamtbetrachtung des Gebäudes die Verordnung erfüllt wird.

Fragen: Wie muss bei einem neuen Bürogebäude die Beleuchtung beschaffen sein? Muss die Beleuchtung wie beim Referenzgebäude geregelt sein? Ist es zulässig in einem neuen Bürogebäude weder Dimmung noch tageslichtabhängige Steuerung einzuplanen?

Antwort: 04.02.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Eingebaute Beleuchtung für neues Bürogebäude EnEV-gerecht planen und ausführen

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, 2016, Neubau, neu, planen, bauen, Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Bürogebäude, Büroimmobilie, Büro, Beleuchtung, Licht, Regelung, Ausstattung, Dimmung, Dimmer, Regelung, Regler,

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