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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel wird ein neues Bürogebäude
geplant. Die Beleuchtung in den einzelnen Büros soll mit einem Serien-Schalter
betrieben wird. Es sind weder Dimmung noch tageslicht-abhängige Steuerungen
geplant. In der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) wird für
Nichtwohnbauten in der Beschreibung des Referenzgebäudes sowohl die
Beleuchtungsart, als auch die Regelung der Beleuchtung angegeben. Letztere ist
für Einzel-, Gruppen- und Großraumbüros sowie für Räume für Besprechung, Sitzung
und Seminare folgendermaßen definiert: „tageslichtabhängige Kontrolle,
Kontrollart „gedimmt, nicht ausschaltend“ gemäß DIN V 18599-4: 2011-12 Abschnitt
5.5.4 (einschließlich Konstantlichtkontrolle)“. Es stellt sich die Frage wie die
Beleuchtung beschaffen sein muss um die energetischen Vorgaben der
Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erfüllen oder ob die Ausführung keine Rolle
spielt ist, wenn in der Gesamtbetrachtung des Gebäudes die Verordnung erfüllt
wird.
Fragen: Wie muss bei einem neuen
Bürogebäude die Beleuchtung beschaffen sein? Muss die Beleuchtung wie beim
Referenzgebäude geregelt sein? Ist es zulässig in einem neuen Bürogebäude weder
Dimmung noch tageslichtabhängige Steuerung einzuplanen?
Antwort:
04.02.2020 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Eingebaute
Beleuchtung für neues Bürogebäude EnEV-gerecht planen und
ausführen
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