Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Berechtigung Energieausweise und EnEV-Nachweise für Nichtwohngebäude auszustellen, bzw. zu führen

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Kurzinfo:
In diesem Praxisfall geht um die Nachweise des sommerlichen Wärmeschutzes und des Luftdichtheitskonzeptes eines Neubaus. Eine sehr häufig wiederkehrende Frage ist zur Berechtigung die Nachweise und Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zu führen, bzw. auszustellen. Ein Bauingenieur ist auch als Energieberater tätig und seine Leistungen beinhalten auch die Berechnung der EnEV-Nachweise für Neubauten. Er hat ein Energieberatungsbüro angemeldet und bietet keine architektonischen Planungsleistungen und Bauleitungen an. Er stellt jedoch rechnerische Nachweise gemäß EnEV und für die KfW-Förderung für Neubauten aus.

Fragen: Muss der Fachmann auch den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes und das Luftdichtheitskonzeptes "zwangsweise mitführen", bzw. ausarbeiten oder kann er diese Leistungen dem Architekten überlassen?

Antwort: 20.12.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Berechtigung Energieausweise und EnEV-Nachweise für Nichtwohngebäude auszustellen, bzw. zu führen

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Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, 2016, Nachweis, nachweisen, führen, EnEV-Nachweis, Berechtigung, sommerlich, Wärmeschutz, Luftdichtheit, Konzept, Luftdichtheitskonzept, ausstellen, berechnen, Bauingenieur, Energieberater, Energieberatung

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