.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Wohn-
und Geschäftshaus Baujahr 1977. Für dieses wird ein Energieausweis erstellt. Das
Gebäude umfasst vier Wohneinheiten und vier Gewerbeeinheiten (Praxen, Büros und
einen Laden für Einzelhandel mit Kleidung). Im Laufe der Zeit hat das Gebäude
mehrfach Umbauten und Nutzungsänderungen erfahren. Zwei Heizungsanlagen
versorgen das Gebäude mit Wärme und Durchlauferhitzer für Warmwasser. Doch man
kann diese Anlagen nicht eindeutig den einzelnen Wohnungen oder Gewerbeeinheiten
zuordnen. Für alle Parteien erfolgt die Abrechnung der Heizungskosten jeweils
über Wärmemengenzähler.
Fragen: Müssen für dieses Praxisbeispiel
ein oder zwei Energieausweise ausgestellt werde, d.h. jeweils für den Wohn- und
Gewerbeteil? Wie werden die zwei getrennten Energieausweise erstellt wenn eine
klare Zuordnung der Wärmeerzeuger nicht möglich ist?
Antwort:
11.09.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für gemischt genutztes Gebäude, wenn zwei Heizungen beide
Gebäudeteile versorgen
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, Bestand, Baubestand,
Altbau, Baujahr, 1977, Gebäude, gemischt, genutzt, Nutzung,
Wohnen, Wohnung, Wohneinheit, Gewerbe, Heizung, zuordnen,
Zuordnung, Heizkosten, Kosten, Heizungskosten, Abrechnung,
abrechnen, Wärmemenge, Zähler, Wärmemengenzähler, §, 22, DIBt,
amtlich, Auslegung, Energieausweis, zusammen, getrennt, Bedarf,
Verbrauch, Energiebedarf, Energieverbrauch, Bedarfsausweis,
Verbrauchsausweis
|
|