Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Pflicht zur Kessel-Erneuerung nach EnEV wenn zwei Kessel in Kaskade geschaltet sind in Wohnhäusern

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um 15 Wohnhäuser mit jeweils 8 Wohnungen, die in einer Reihenhaussiedlung liegen. Sie stammen aus dem Jahr 1950. Im Jahr 1990 wurden zu den Wohnungen auch Badezimmer vorgebaut. Diese „Fronten der Badezimmer“ wurde damals auch gedämmt. Zeitgleich wurden an die Rückfronten der Häuser auch Balkone vorgesetzt. Die alten Balkone wurden dabei den Wohnzimmern zugeschlagen. An den Rückfronten wurde dazumal wärmetechnisch nichts unternommen, es wurden nur rechts und links jeweils 36,5 cm breite Kalksandsteinwände eingesetzt sowie jeweils hochwertige Fensteranlage eingebaut. In den Wohnungen waren bereits Heizkörper vorhanden. Nach der Vergrößerung der Wohnflächen kamen neue, zusätzliche Heizkörper in die Wohnzimmer installiert.

Die Heizungsanlagen der Häuser bestehen jeweils aus zwei Kesseln - Baujahr 1989 und 1990. Sie sind weder Brennwert- noch Niedertemperaturkessel, sind jedoch technisch – auch was ihre Abgaswerte anbelangt – in Ordnung. Diese Kessel sind nun 30 Jahre alt. Es stellt sich die Frage, ob sie nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) dieses und nächstes Jahr erneuert werden müssten. Nun wurde aktuell die neue Heizlast berechnet und sie beträgt jeweils 400 Kilowatt (kW) für jeden Kessel. Sie sind jedoch in Kaskade montiert und weisen in der Summe 600 kW auf.

Fragen: Die jeweils beiden Kessel der Häuser stammen der aus den Jahren 1988 und 1989 und sind in Kaskade geschaltet. Einzeln weisen sie unter 400 kW, jedoch zusammen 600 kW auf. Müssen diese beiden Kessel laut geltender EnEV 2014 erneuert werden?

Antwort: 01.08.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Pflicht zur Kessel-Erneuerung nach EnEV wenn zwei Kessel in Kaskade geschaltet sind in Wohnhäusern

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