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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den Neubau
eines öffentlichen Nichtwohngebäudes. Für dieses sollen der Energieausweis und
Nachweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) sowie der Nachweis
nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011) ausgestellt werden.
Laut EEWärmeG § 5 (Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden) heißt es,
dass der Nachweis erfüllt sei, wenn mind. 30 Prozent (%) des Wärmeenergiebedarfs
durch die Nutzung gasförmiger Biomasse gedeckt wird. Unter II.1. b) steht, dass
nur ein Heizkessel mit der besten verfügbaren Technik zulässig ist.
Frage: Ist das EEWärmeG erfüllt, wenn der
Versorger beispielsweise mit Rechnungen, bzw. Lieferscheinen nachweist, dass der
Anteil von Biomethan auf ein Kalenderjahr bezogen über 30 % liegt?
Antwort:
01.08.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Neubau
öffentliches Nichtwohngebäude - EEWärmeG 2011 mit Biomethangas
erfüllen
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