Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis Bestand: Heizwert ermitteln, wenn die Energielieferanten keine festen Brennwert ausweisen

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Kurzinfo:
Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel um die Ausstellung von Energieausweisen im Bestand. Das Problem ist, dass die Energielieferanten für die Heizung keine festen Brennwerte ausweisen. In der Fachliteratur findet sich der Hinweis, dass weder in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) noch in der aktuell geltenden Verordnung über Heizkostenabrechnung direkte Umrechnungsfaktoren vom Brennwert zum Heizwert vorgesehen wären. Es stellt sich die Frage, wie der Erdgasverbrauch in der Energielieferungsrechnung zum Heizwert umgerechnet wird.

Fragen: Wie rechnet man den Energieverbrauch in der Energielieferungsrechnung, der normalerweise als Brennwert ausgewiesen wird, in den erforderlichen Heizwert?

Antwort: 22.05.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis Bestand: Heizwert ermitteln, wenn die Energielieferanten keine festen Brennwert ausweisen

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