Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchsausweis für Mehrfamilien-Wohnbestand mit mehreren Hausnummern, jedoch nur einem Zählpunkt

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um mehrere, nahezu baugleiche Mehrfamilienhäuser im Bestand. Die Verbrauchsdaten für den Energieausweis wurden vom Wärmeversorger mit dem Verweis bereitgestellt, dass durch den Fernwärme-Anschluss nur zwei Zählpunkte vorliegen, jeweils für mehrere Häuser gemeinsam. Der Grundversorger kann die Werte also nicht den einzelnen Hausnummern zuordnen. Einen Ablesedienst gibt es entweder nicht oder wurde nicht genannt.

Fragen:

  1. Ist es zulässig, bei nur einem Zählpunkt des zuständigen Grundversorgers einen Energieausweis für mehrere zusammenhängende Gebäude zu erstellen?

  2. Ist es zulässig, die Verbrauchsdaten nach einem Schlüssel, wie beispielsweise anteilig nach Nutzflächen, aufzuteilen?

  3. Besteht alternativ die Möglichkeit die Gebäude mit gemeinsamen Verbrauchsdaten als Gebäudekomplex oder Liegenschaft jeweils gemeinsam zu bewerten?

Antwort: 02.03.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchsausweis für Mehrfamilien-Wohnbestand mit mehreren Hausnummern, jedoch nur einem Zählpunkt

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, 2014, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Wohngebäude, WG, Altbau, Mehrfamilienhaus, MFH, Energieausweis, Ausweis, Gebäude, Energie, Verbrauch, Energieverbrauch, Verbrauchsausweis, Bedarf, Bedarfsausweis, gemeinsam, Verbrauchsdaten, Heizung, Warmwasser, Fernwärme, baugleich, Reihenhaus, Wärmeversorger, Fernwärme, Anschluss, Grundversorgung, Grundversorger, Hausnummer, Liegenschaft, zulässig, Wert, gemeinsam, ablesen, Dienst, Ablesedienst, Zählpunkt, Schlüssel, anteilig, aufteilen, Gebäudekomplex, zusammen, bewerten

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