Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Bedarfs-Energieausweis für Altbau Baujahr 1935 ausstellen bei fehlenden Unterlagen und Verbrauchsdaten

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein Einfamilienhaus, welches im Jahr 1935 erbaut wurde. 1992 wurde es erweitert. Nun soll es verkauft werde und dafür benötigen die Eigentümer einen bedarfsbasierten Energieausweis nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Leider liegen zu dem Altbau keine Unterlagen vor. Auch sind weder Verbrauchsdaten noch Zeichnungen vorhanden. Um diese Daten zu erhalten, müsste das Haus – aus der Sicht des Fragestellers - aufgemessen werden. Auch müssten seine Wände, Decken und das Dach geöffnet werden, um den Aufbau der Bauteile und eventuell vorhandene Dämmungen zu erkunden. Diese wäre jedoch aus seiner Sicht eine unverhältnismäßig hohe Aufwendung.

Fragen: Gibt es in diesem Praxisbeispiel eine Möglichkeit auf den Energieausweis zu verzichten? Muss der Energieausweis in jedem Fall ausgestellt werden, egal wie hoch die Aufwendungen sind?

Antwort: 24.01.2019 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Bedarfs-Energieausweis für Altbau Baujahr 1935 ausstellen bei fehlenden Unterlagen und Verbrauchsdaten

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Aspekte: EnEV, Energieeinsparverordnung, 2014, Energieausweis, Bestand, Wohnbestand, Wohngebäude, Wohnbau, Aufwand, vermeiden, kein, Pläne, vorhanden, Aussteller, Ausnahme, Antrag

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