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Kurzinfo: Dieses Praxisbeispiel sind Bestands-Gebäude
(Nichtwohngebäude) in einem Industriepark. Für Letzteren wird ein Energiekonzept
entwickelt.
Der Industriepark umfasst Produktions- und Nichtwohngebäude. Er wird soweit
durch ein Heizkraftwerk mit Biomasse als Brennstoff zentral mit Wärme, Strom und
Kälte versorgt. Der Primärenergiefaktor der Wärme- und Kälteversorgung liegt
unter 0,5. In den letzten Jahren sind mehrere neue Nichtwohngebäude wie
beispielsweise eine Kantine oder Verwaltungsgebäude hinzugekommen. Zumindest ein
Gebäude ist im Rahmen der Baugenehmigung mit dem niedrigen Primärenergiefaktor
genehmigt worden. Die Gebäude selber haben keine eigene Wärme- und
Kälteversorgung, sondern sind über Wärme- und Kältenetze an die zentrale
Versorgung angeschlossen.
Das bestehende Heizkraftwerk mit Biomasse als Brennstoff ist offensichtlich am
Ende seiner Nutzungsdauer angekommen, denn die Ausfälle häufen sich. Der
Wärmebedarf des Standortes hat sich auch durch die Produktionsverlagerungen in
den letzten Jahren reduziert. Die zukünftige Energieversorgung des Standortes
wurde im Rahmen eines Energiekonzeptes geprüft. Im Ergebnis stellte sich heraus,
dass die künftige Lösung entweder ein Dampfturbinen-Heizkraftwerk oder eine
Kraft-Wärme-Kopplung KWK-Anlagen mit Gasturbinen auf Basis des Brennstoffs
Erdgas sein wird. Die Errichtung eines neuen Biomasse-Heizkraftwerkes wird aus
Platz- und Kostengründen nicht weiter verfolgt.
Der Primärenergiefaktor der Erdgasvarianten schwankt je nach Stromerzeugung
zwischen 0,6 und 1,1. Damit übersteigt der Primärenergiefaktor der neuen
Konzepte den Primärenergiefaktor der bestehenden Wärmeversorgung.
Fragen:
1. Hat der höhere Primärenergiefaktor der neuen
Wärmeversorgung grundsätzlich Einfluss auf die Gebäude, welche mit einem
niedrigeren Primärenergiefaktor genehmigt worden sind?
2. Wie wird bei einer Änderung der Wärmeversorgung
mit Verschlechterung des Primärenergiefaktors (PEF) in Nahwärmenetzen gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016) umgegangen?
3. Muss man den PEF für die Nichtwohngebäude neu
ermitteln?
4. Müssen folglich gegebenenfalls Maßnahmen
ergriffen werden um den PEF für einzelne Nichtwohngebäude zu senken?
5. Wenn ja, was für Maßnahmen kämen infrage:
bautechnische Maßnahmen (Dämmung, Fenster, etc.) und/oder Maßnahmen an der
Gebäudetechnik - wie Solarthermie, Photovoltaik (PV), Verbesserung der
Wärmerückgewinnung (WRG) an Anlagen für die Raumlufttechnik (RLT)?
Antwort:
19.06.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
ab 2016: Umstellung Industriepark mit Produktions- und
Nichtwohngebäuden mit Kraft-Wärme-Kopplung Nahwärmenetz von
Biomasse auf Erdgas – mit Verschlechterung des
Primärenergiefaktors
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Aspekte:
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