Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Häuserzeile mit je fünf Wohnungen
und eigener Haunummer für jeden Eingang ausstellen

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Ausstellung von Energieausweisen nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) für eine Häuserzeile. Die Verwaltung der Häuserzeile - mit jeweils fünf Hauseingängen und in jeder sind fünf Eigentumswohnungen enthalten - möchte einen Energieausweis (Verbrauchsausweis) für das gesamte Gebäude erstellen lassen. Als Argumente führt die Verwaltung auf, dass das gesamte Gebäude auf einer Grundplatte stehe, dass es eine gemeinsame thermische Hülle hätte und somit nur ein Energieausweis für das Gesamtobjekt auszustellen sei. Es stellt sich die Frage, ob diese Sichtweise EnEV-konform ist oder ob für jeden Hauseingang mit eigener Hausnummer ein eigener Energieausweis erforderlich ist.

Fragen: Ist es nach EnEV zulässig für die gesamte Häuserzeile einen gemeinsamen Energieausweis auszustellen oder ist für jeden Hauseingang mit eigener Hausnummer ein eigener Energieausweis erforderlich?

Antwort: 29.03.2018 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für Häuserzeile mit je fünf Wohnungen und eigener Haunummer für jeden Eingang ausstellen

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