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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich grundsätzlich
um Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand. Für diese soll jeweils ein
Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt werden.
In einem Wohngebäude erfolgt die Wärmeversorgung über eine Erdwärmepumpe und ein
Brennwerttherme. Für den Energieausweis liegen als Unterlagen für die
Verbrauchsdaten die Stromrechnungen für die Erdwärmepumpe und die Rechnungen des
Gasversorgers. Die eingesetzte Energieausweis-Software addiert die jeweiligen
elektrischen und thermischen Kilowattstunden (kWh). Potenziellen Käufer oder
Neumieter erhoffen sich eine ungefähre Vorstellung der zu erwartenden
Heizkosten. Es stellt sich die Frage, ob dies bei den unterschiedlichen Kosten
für Strom und Gas noch möglich ist.
Fragen: Ist es zulässig für die Erstellung
des Energieausweises die thermische und elektrische Energie zu addieren, ohne
die unterschiedlichen Kosten zu berücksichtigen? Ist es zulässig für das
vorgestellte Praxisbeispiel einen Verbrauchs-Energieausweis zu erstellen? Müsste
ein Energieausweis-Aussteller solch einen Auftrag ablehnen?
Antwort:
07.11.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Wohnbestand erstellen aufgrund des Verbrauchs für
Erdwärmepumpe und Brennwerttherme
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