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			.Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich grundsätzlich 
um Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand. Für diese soll jeweils ein 
Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ausgestellt werden. 
In einem Wohngebäude erfolgt die Wärmeversorgung über eine Erdwärmepumpe und ein 
Brennwerttherme. Für den Energieausweis liegen als Unterlagen für die 
Verbrauchsdaten die Stromrechnungen für die Erdwärmepumpe und die Rechnungen des 
Gasversorgers. Die eingesetzte Energieausweis-Software addiert die jeweiligen 
elektrischen und thermischen Kilowattstunden (kWh). Potenziellen Käufer oder 
Neumieter erhoffen sich eine ungefähre Vorstellung der zu erwartenden 
Heizkosten. Es stellt sich die Frage, ob dies bei den unterschiedlichen Kosten 
für Strom und Gas noch möglich ist.
 
Fragen: Ist es zulässig für die Erstellung 
des Energieausweises die thermische und elektrische Energie zu addieren, ohne 
die unterschiedlichen Kosten zu berücksichtigen? Ist es zulässig für das 
vorgestellte Praxisbeispiel einen Verbrauchs-Energieausweis zu erstellen? Müsste 
ein Energieausweis-Aussteller solch einen Auftrag ablehnen? 
				Antwort:
				07.11.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort: 
				
				 Energieausweis 
				für Wohnbestand erstellen aufgrund des Verbrauchs für 
				Erdwärmepumpe und Brennwerttherme 
				 
				
				
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				Aspekte: 
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