Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
KfW-gefördertes Einfamilienhaus planen und bauen: Luftwechselrate im Rahmen der Planung des Lüftungskonzeptes und des EnEV-Nachweises aufgrund der Luftdichtheitsprüfung nach Fertigstellung des Hauses

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Kurzinfo:
Es handelt sich in diesem Praxisbeispiel grundsätzlich um die Planung eines neu zu errichtenden Einfamilienhauses, insbesondere um die Aufgaben der Betreuung von privaten Bauherren im Rahmen von KfW-geförderten Bauvorhaben, einschließlich der Bauüberwachung. Insbesondere im Bereich von KfW-geförderten Projekten stellt sich häufig die Frage, wie es sich mit dem Lüftungskonzept verhält: Meist werden in der Planungsphase Lüftungskonzepte erstellt, die von einer Luftwechselrate von 1,5 pro Stunde (h-1) ausgehen, bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pascal (Pa). Bei dieser Luftwechselrate ist meistens keine mechanische Lüftungsanlage erforderlich um die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 oder EnEV ab 2016) zu erfüllen. Nach bzw. kurz vor der Fertigstellung des Gebäudes wird üblicherweise die Luftdichtheitsprüfung für die Gebäudehülle durchgeführt. Das Ergebnis liegt bei guter Bauausführung zwischen 0,6 h-1 bis 0,8 h-1. Das bedeutet, dass die Luftwechselrate um 50 Prozent (%) reduziert ist im Vergleich zur vorangegangenen Berechnung im Rahmen des Lüftungskonzeptes.

Fragen: Muss das Lüftungskonzept mit der tatsächlich ermittelten Luftwechselrate angepasst, bzw. neu berechnet werden? Wie gestaltet sich die Sachlage, wenn das Gebäude aufgrund der Neuberechnung "rechnerisch" die Anforderungen der EnEV nicht mehr ohne mechanische Lüftungsanlage erfüllt?

Antwort: 12.05.2016 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format KfW-gefördertes Einfamilienhaus planen und bauen: Luftwechselrate im Rahmen der Planung des Lüftungskonzeptes und des EnEV-Nachweises aufgrund der Luftdichtheitsprüfung nach Fertigstellung des Hauses

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