Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs
für Wohngebäude mit mehreren Eingängen ausstellen

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Kurzinfo:
Es handelt sich um Erstellung von Energieausweisen für Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen. In einem Beispiel ist pro Hauseingang ein Energieausweis notwendig. Es jedoch kommt häufig vor, dass man in solchen Fällen keinen Verbrauchsausweis für einige Eingänge (Gebäude) erstellen kann, weil entweder die Leerstandsflächen zu hoch sind oder dass das Gebäude höchstens vier Wohnungen umfasst, vor der Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) erbaut und seither auch nicht mindestens auf diesen Standard renoviert wurde. In diesen Fällen wird ein Bedarfsausweis angeboten. Die Auftraggeber reagieren jedoch häufig mit Unverständnis, auch weil oftmals bereits ein alter Energieausweis für alle Eingänge vorliegt. Auch der ausdrückliche Hinweis auf die amtliche Auslegung der Länder-Arbeitsgruppe zur EnEV-Praxis (20. Staffel Nummer 1) kann das Verständnis nicht steigern, obwohl darin eine klare Aussage zum Begriff Gebäude im Sinne der EnEV getroffen wird: Nicht nur für Reihenhäuser und Doppelhaushälften ist demnach jeweils ein gesonderter Energieausweis zu erstellen sondern auch für Mehrfamilienhäuser mit eigenen Hausnummern, Treppenhäusern usw.

Fragen: Gibt es für diese Praxisbeispiele eine „Sonderreglung“ oder „Ausnahme-Behandlung“, die besagt, dass man im Rahmen eines Energieausweise mehrere Eingänge oder aller Eingänge zusammenlegen kann? Ist in diesen Praxisbeispielen die Ablehnung der Ausstellung eines Verbrauchs-Energieausweises die einzige rechtlich korrekte Vorgehensweise?

Antwort: 06.11.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweise auf der Grundlage des Verbrauchs für Wohngebäude mit mehreren Eingängen ausstellen

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