Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchsausweis erstellen für Facharzt-Zentrum ohne Informationen zum Stromverbrauch in den Praxen

.
Kurzinfo:
Ein Krankenhaus fungiert auch als Vermieter eines Facharzt-Zentrums mit etlichen Praxen. Die Eigentümer des Krankenhauses haben zwei Verbrauchs-Energieausweise bestellt: einen für das Krankenhaus selbst und einen für das Facharztzentrum. Für Letzteres liegen jedoch keine Informationen über den Stromverbrauch der einzelnen Praxen vor. Es stellt sich die Frage ob in diesem Fall ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann.

Fragen: Ist es laut EnEV 2014 zulässig für das Facharzt-Zentrum trotz fehlenden Informationen zu den einzelnen Stromverbräuchen der Praxen einen verbrauchsbasierten Energieausweis auszustellen?

Antwort: 17.08.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Verbrauchsausweis erstellen für Facharzt-Zentrum ohne Informationen zum Stromverbrauch in den Praxen

-> Informieren Sie sich zum Premium-Zugang

Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Bestand, Baubestand, Verbrauchsausweis, Verbrauch, Energieverbrauch, Altbau, bestehend, Gebäude, Krankenhaus, Facharzt-Zentrum, Facharzt, Praxis, Praxen, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Strom, Verbrauchwerte, Stromabrechnung, Beleuchtung, eingebaut

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt  |  Datenschutz  |

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart