Energieausweis und EnEV 2009

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DIBt: Auslegungen zur EnEV


Amtliche EnEV-Auslegung, 20. Staffel, Nummer 9, zur EnEV 2014 Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), Nummer 2.3 (Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts)

Berücksichtigung der Wärmeverluste über das Erd-
reich, Bestimmung von Temperatur-Korrekturfaktoren


Leitsatz: Wird der spezifische Transmissionswärmeverlust eines Wohngebäudes nach dem ausführlichen Verfahren bestimmt und damit monatsabhängig, dann ist für die Einhaltung der Anforderung nach Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude) Nummer 1.2 (Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts) EnEV 2014 der Mittelwert über die Heizperiode maßgebend. Bei der Anwendung des vereinfachten Verfahrens mittels Temperatur-
Korrekturfaktoren nach DIN V 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden), Teil 6 (Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs), Ausgabe Juni  2003 können zur Klärung offener Fragen die Festlegungen aus der ansonsten gleichen Tabelle des alternativen Berechnungsverfahrens nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung), Teil 2 (Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen), Ausgabe Dezember 2011 herangezogen werden.

Fragen: Bei einer ausführlichen Berechnung der Wärmeverluste über das Erdreich bei Wohngebäuden sind diese monatsabhängig. Abweichend von anderen Berechnungsverfahren wird damit auch der spezifische Transmissionswärmeverlust HT' monatsabhängig. Wie ist bei derartigen Werten der Nachweis der Einhaltung des zulässigen Höchstwertes nach EnEV zu führen?
Wie sind bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens mittels Korrekturfaktoren nach DIN V 4108-6: 2003-06 im Falle teilbeheizter Keller und bei gereihter Bebauung die maßgebenden geometrischen Größen zu bestimmen?

Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz vom 9. Januar 2015, vom DIBt am 28. Januar 2015 veröffentlicht. Wir haben für Sie noch jeweils die Bezeichnung des jeweils angesprochenen EnEV-Paragraphen ergänzt sowie einen Link zu dem Html-Text gesetzt:

  1. Nach EnEV 2014 § 3 (Anforderungen an Wohngebäude) Absatz 2 in Verbindung mit EnEV 2014 Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), Nummer 2.3 (Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts) sind die Berechnungen der Transmissionswärmeverluste für Wohngebäude nach DIN V 4108-6: 2003-06 zu führen. Der Wärmeverlust über das Erdreich kann danach auch im
    Monatsbilanzverfahren in Anwendung von DIN EN ISO 13370: 1998-12 unter Benutzung des thermischen Leitwerts über das Erdreich ermittelt werden. Dieses Verfahren ermöglicht bei Anwendung der monatlichen Wärmebilanzen, den gegenüber den monatlichen Lufttemperaturen zeitversetzten Jahresgang der Erdreichtemperatur zu berücksichtigen. Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust wird
    dabei für jeden Monat angegeben. Wegen der unterschiedlichen monatlichen Bedingungen für das Klima ergeben sich auch unterschiedliche Ist-Werte des spezifischen Transmissionswärmeverlusts.

  2. Die Anforderungen nach EnEV 2014, Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude) Nummer 1.2 (Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts) zur Begrenzung des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust beziehen sich dagegen nicht auf Monatswerte. Es ist deshalb notwendig, einen durchschnittlichen Ist-Wert zu bilden. Dabei sind die Verluste über Erdreich als Mittelwert der entsprechenden Monatswerte innerhalb der Heizperiode (Monate Oktober bis März) anzusetzen. Die Zeit außerhalb der Heizperiode bleibt bei der Ermittlung der Transmissionswärmeverluste unberücksichtigt, da sie für den Zweck dieser Anforderungen, den Heizwärmebedarf zu begrenzen, nicht relevant ist.

  3. Neben der genauen Ermittlung von monatsabhängigen Verlustwerten über das Erdreich kann bei Wohngebäuden für die Ermittlung der Transmissionswärmeverluste auch das vereinfachte Verfahren mittels Temperatur-Korrekturfaktoren verwendet werden. Ein derartiger Wert ist nicht monatsabhängig und kann als Ist-Wert für den Nachweis nach EnEV herangezogen werden.

  4. Das vereinfachte Verfahren mittels Temperatur-Korrekturfaktoren lässt gemäß DIN V 4108-6: 2003-06 die Frage offen, wie die dafür maßgebenden Größen (Umfang
    der Bodenplatte P und der Bodenfläche AG) im Falle von teilbeheizten Kellern und von gereihter Bebauung zu bestimmen sind. In DIN V 18599-2: 2011-12 ist
    dagegen eine umfassende Regelung dazu enthalten. Diese Regelung ist dazu geeignet, auch bei Berechnung nach DIN V 4108-6: 2003-06 die nötige Klarheit herzustellen.

    In Kapitel „6.1.4.4 Geometrische Randbedingungen bei der Bestimmung des charakteristischen Bodenplattenmaßes“ der DIN V 18599-2: 2011-12 wird ergänzend dazu ausgeführt:

    „Aus Gründen der Vereinheitlichung sind bei der Betrachtung von einzonig modellierten Gebäuden einer Gebäudezeile oder mehrzoniger Modellierung eines Gebäudes jeweils die geometrischen Randbedingungen des betrachteten
    Gebäudebereiches bei der Bestimmung des charakteristischen Bodenplattenmaßes zugrunde zu legen. Bei innenliegenden Zonen, deren Perimeter ausschließlich an beheizte Bereiche grenzt und damit nicht in Ansatz
    gebracht werden kann, wird auf die Geometrie des Gesamtgebäudes zurückgegriffen. Dies betrifft die Bestimmung des charakteristischen Bodenplattenmaßes B' (Grundfläche A, Perimeter P) sowie im Falle der detaillierten
    Berechnung nach DIN EN ISO 13370 die Dicke der Außenwände an Erdreichoberkante w.“

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Quelle und Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in der Original-Auslegung die aktuelle EnEV-Fassung als "EnEV 2013" bezeichnet wird. Diese Änderungs-Verordnung wurde am 21. November 2013 verkündet und gilt seit dem 1. Mai 2014. Dieses letztgenannte Datum ist für die EnEV-Praxis ausschlaggebend, deshalb ist die Verordnung als "EnEV 2014" bekannt:
Pdf-Format DIBt: Berücksichtigung der Wärmeverluste über das Erdreich, Bestimmung von Temperatur-Korrekturfaktoren - Amtliche Auslegung XX-9 zu § 3 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2.3 EnEV 2014

Achtung: Für inhaltliche Fragen zu den EnEV-Auslegungen wenden Sie sich bitte NICHT an das DIBt, sondern an eine der beiden folgenden telefonischen Hotlines:
- Deutsche Energie-Agentur (dena) - Tel. 08 000 736 734
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR):
   Telefon: + 49 (0) 228 / 99 401 - 22 44

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