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Kurzinfo: Die EnEV-Nachweise für die Gebäude wurden aufgrund der
DIN V 18599 erstellt. Für die Wärmebrücken wurde dabei ein pauschaler
Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m²K) angesetzt. Die Untergeschosse U1 und U2
zählen teilweise zur beheizten Hülle. Für die Tiefgarage wurden deshalb die
Dämmverläufe mit dem Architekten abgestimmt. In Berlin müssen die EnEV-Nachweise
durch einen Sachverständigen geprüft werden. Letzterer hat nun Flankendämmungen
in der Tiefgarage ergänzt, die mit dem Architekten nicht abgestimmt waren. Das
hat teilweise Auswirkungen auf die Kosten und die Optik sowie auf die
Stellplatztiefen. Es stellt sich jedoch die Frage ob sie auch nach den
anerkannten Regeln der Technik als Lösung gilt und ob sie wirtschaftlich
vertretbar ist, wie die EnEV 2014 es fordert.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, §, 7, Mindestwärmeschutz,
Wärmebrücken, Neubau, neu, zu, errichten, Gebäude, Komplex,
gemischt, Nutzung, Wohngebäude, Nichtwohngebäude,
Gewerbenutzung, EnEV-Nachweis, DIN, 18599, energetische,
Bewertung, Gewerbezweck, Tiefgarage, Prüfung, Überprüfung,
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Flankendämmung, Untergeschoss, Wirtschaftlichkeit,
wirtschaftlich, Maßnahme, anerkannte, Regel, Technik, Flanke,
Dämmung, dämmen, Wärmedämmung, Wärmeschutz, Norm,
Energieeinsparungsgesetz, EnEG, 2013, 4108-6, 4108, Teil, 6,
Detail, Zuschlag, Einzelbetrachtung, betrachten
Auftrag: Das
Ingenieurbüro, in dem unser Fragesteller als Planer tätig ist, wurde beauftragt
für einen Neubau für Wohn- und teilweise auch für Gewerbezwecke – bestehend aus
mehreren zusammenhängenden Gebäuden in Berlin - den EnEV Nachweis zu erstellen.
Praxis: Es handelt
sich um einen zu errichtenden Gebäudekomplex, der aus mehreren Gebäuden besteht.
Diese umfassen sowohl Wohnungen, als auch Gewerbenutzungen.
Die EnEV-Nachweise für die Gebäude wurden aufgrund der DIN V 18599 (Energetische
Bewertung von Gebäuden) erstellt. Für die Wärmebrücken wurde dabei ein
pauschaler Wärmebrückenzuschlag von 0,1 W/(m²K) angesetzt.
Die Untergeschosse U1 und U2 zählen teilweise zur beheizten Hülle. Für die
Tiefgarage wurden deshalb die Dämmverläufe mit dem Architekten abgestimmt.
In Berlin müssen die EnEV-Nachweise durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Probleme:
1. Zusätzlich Flankendämmung:
Der mit der Prüfung beauftragte Sachverständige hat nun Flankendämmungen in der
Tiefgarage ergänzt, die mit dem Architekten nicht abgestimmt waren. Das hat
teilweise Auswirkungen auf die Kosten und die Optik sowie auf die
Stellplatztiefen.
2. Wärmebrücken wirtschaftlich vermeiden:
Die EnEV 2014 regelt im § 7 (Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken) Absatz 2 die
Anforderungen zur Vermeidung der konstruktiven Wärmebrücken. Diese sind nach den
anerkannten Regeln der Technik und den jeweiligen wirtschaftlich vertretbaren
Maßnahmen auszuführen: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der
Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den
anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich
vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.“.
Dass eine Flankendämmung beispielsweise an einer
eingebundenen Wand an die Innenwand (ein Bespiel kann der Fragesteller bei
Interesse auch zusenden) eine wärmebrückenminimierende Maßnahme darstellt ist
bekannt. Es stellt sich jedoch die Frage ob sie auch nach den anerkannten Regeln
der Technik als Lösung gilt.
Fragen: Sind mit dem
pauschalen Wärmebrückenzuschlag alle Wärmebrücken abgegolten? Stellt eine
Flankendämmung als Maßnahme auch eine anerkannte Regel der Technik dar?
Muss man in diesem Praxisfall (keine Flankendämmung in manchen Bereichen) eine
Geringfügigkeit der Wärmebrücke nachweisen? Muss die Wärmebrücke zwingend
nachgewiesen werden, d.h. muss die Wärmebrücke berechnet werden um die
Schimmelpilzgefahr auszuschießen?
Antwort:
21.01.2015 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
EnEV
2014: Gemischt genutzter Neubau: Wärmebrücken vermeiden und im
EnEV-Nachweis berücksichtigen
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