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Kurzinfo: Eine Diplomingenieurin stellt für Wohn- und
Nichtwohngebäude Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) aus.
Dabei berechnet sie auch die Primärenergiefaktoren für
Contracting-Kraft-Wärme-Kopplung bzw. KWK-Anlagen und Anlagen von
Fernwärmeversorgern. Diese können ihren Primärenergiefaktor der Energieerzeugung
und -verteilung zertifizieren lassen. Die EnEV 2014 unterscheidet bei der
Bestimmung des Primärenergiefaktors von gasförmiger Biomasse ob ein räumlicher
Zusammenhang zwischen der Erzeugung und Verwendung besteht. In den hier
besprochenen Praxisfällen handelt es sich um Biogas, welches nach Aufbereitung
ins Erdgasnetz eingespeist wird. Es stellt sich die Frage ob bei der Berechnung
des Primärenergiebedarfs der zertifizierte Primärenergiefaktor des
Fernwärmeversorgers bzw. des Contractors verwendet werden darf, auch wenn bei
diesem für Biomethan der fp -Wert 0,5 angesetzt wurde oder ob die Regelungen der
EnEV nur für diejenigen Anlagen, die der Bauherr selbst betreibt.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme |Fragen |Antwort
Aspekte:
EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Anlagentechnik, Heizung,
Kühlung, Fernwärme, Nahwärme, Fernkälte, Nahkälte, Nachweis,
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Heiztechnik, Trinkwassererwärmung, Lüftung,
Auftrag: Eine
Diplomingenieurin stellt für ihre Auftraggeber – sowohl für Wohn- als auch für
Nichtwohngebäude – Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2012)
aus. Dabei berechnet sie auch die Primärenergiefaktoren für
Contracting-Kraft-Wärme-Kopplung bzw. KWK-Anlagen und Anlagen von
Fernwärmeversorgern.
Praxis:
Fernwärmeversorger bzw. Contractoren, die Nahwärme bereitstellen (beispielsweise
Blockheizkraftwerke BHKW-Anlage) können ihren Primärenergiefaktor der
Energieerzeugung und -verteilung zertifizieren lassen beispielsweise durch
folgende Fachleute und anhand der folgenden Berechnungsmethoden:
-
Gutachter nach FW 609 des AGFW (Der Energieeffizienzverband für
Wärme, Kälte und KWK e. V., www.agfw.de) anhand des
AGFW-Arbeitsblattes FW 309 Teile 1 (Energetische Bewertung von
Fernwärme),
-
Sachverständiger anhand der DIN 4701 (Energetische Bewertung
heiz- und raumlufttechnischer Anlagen), Teil 10 (Heizung,
Trinkwassererwärmung, Lüftung).
Nach beiden Berechnungsmethoden, kann nach Meinung unserer
Fragestellerin für biogene Brennstoffe der Primärenergiefaktor
(fp) mit einem Wert von 0,5 angesetzt werden, ohne
Einschränkungen hinsichtlich des räumlichen Zusammenhanges der
Biogaserzeugung und -verwendung. Demnach könnte ihrer Meinung
nach für den Einsatz von Biomethan der Primärenergiefaktor (fp)
mit 0,5 angesetzt werden.
Probleme: Die EnEV
2014 weist in Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude) und Anlage 2
(Anforderungen an Nichtwohngebäude) unter den Nummer 2.1.1 (Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs) in Satz 3 darauf hin, dass für die Berechnung des
Primärenergiebedarfs bei flüssiger Biomasse der Primärenergiefaktor für „Heizöl
EL“ und für gasförmige Biomasse der Wert für „Erdgas H“ (d.h. fp gleich 1,1) zu
verwenden sei, wenn kein räumlicher Zusammenhang zur Erzeugung besteht. Besteht
ein räumlicher Zusammenhang, ist der Wert fp gleich 0,5 zu verwenden.
Beim Bezug von Biomethan besteht in den hier besprochenen Praxisfällen kein
räumlicher Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verwendung des Biogases, da
dieses nach Aufbereitung ins Erdgasnetz eingespeist wird.
Fragen: Kann bei der
Berechnung des Primärenergiebedarfes gemäß EnEV 2014 der zertifizierte
Primärenergiefaktor des Fernwärmeversorgers bzw. Contractors verwendet werden,
auch wenn bei diesem für Biomethan der fp -Wert 0,5 angesetzt wurde? Oder gelten
im Umkehrschluss die Sätze 3 - 5 der Nummer 2.1.1 in Anlage 1 der EnEV 2014 nur
für diejenigen Anlagen, die vom Bauherrn betrieben werden? Kann bei der
Berechnung des Primärenergiebedarfes gemäß EnEV 2014 der zertifizierte
Primärenergiefaktor des Fernwärmeversorgers bzw. Contractors weiterhin verwendet
werden, auch wenn bei diesem für Biomethan der fp-Wert von 0,5 angesetzt?
Antwort:
24.09.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:
Primärenergiefaktor
für Biomethan (Bioerdgas) für Energieausweis-Berechnung für
Wohn- und Nichtwohnbau bei Fern-/Nahwärmebezug durch
Contracting-Anlagen
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