Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Ausstellung von Energieausweis für Bestand mit gemischter Nutzung: Büros, Seminarräume, Wohnen

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Kurzinfo:
Eine Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein gemischt genutztes Bestandsgebäude einen Energieausweis zu erstellen, weil der Verkauf ansteht. Es handelt sich um ein Gewerbegebäude dessen Bauantrag ungefähr im Jahr 1981 eingereicht wurde. Es umfasst auch zwei Betriebswohnungen. Der Anteil der Wohnnutzung zum Anteil der Nichtwohnnutzung beläuft sich auf ca. 30 Prozent (%) zu 70%. Der Eigentümer wünscht einen Verbrauchs-Energieausweis. Bei den vorliegenden Verbrauchsdaten ist es nicht nachvollziehbar, welche Wärmemenge für welchen Gebäudeteil verbraucht wurde. Die Abrechnung erfolgte über die Umlage auf die jeweilige Fläche in Quadratmeter (m²). Der komplette Stromverbrauch für den Gewerbeteil wurde getrennt erfasst, jedoch nicht gesondert für die Beleuchtung. Es stellt sich die Frage welche Möglichkeiten zur Ausstellung von Energieausweisen in diesem Fall gelten.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV, 2014, Energieeinsparverordnung, Energieausweis, Wohnbestand, Nichtwohnbestand, §, 22, Mischnutzung, gemischt, genutzt, Gebäude, Büro, Seminarraum, Wohnung, Bedarf, Energiebedarf, Verbrauch, Energieverbrauch, Energiebedarfsausweis, Energieverbrauchsausweis, Anteil, Wohnnutzung, Nichtwohnnutzung, Bagatellgrenze, Eigentümer, wünscht, Verbrauchsausweis, Abrechnungsdaten, Heizkosten, Wärmemenge, Gebäudeteil, Stromverbrauch, Strom, Beleuchtung, Gewerbeteil, Gewerbe, erfassen, getrennt, gemeinsam, Umlage, Fläche, Bauantrag, 1981

Auftrag: Eine Diplom-Ingenieurin hat den Auftrag erhalten für ein gemischt genutztes Bestandsgebäude einen Energieausweis zu erstellen, weil der Verkauf ansteht. Der Eigentümer wünscht die Ausstellung eines Verbrauchs-Energieausweises.

Praxis: Es handelt sich um ein Gewerbegebäude dessen Bauantrag ungefähr im Jahr 1981 eingereicht wurde. Es umfasst auch zwei Betriebswohnungen. Der Anteil der Wohnnutzung zum Anteil der Nichtwohnnutzung beläuft sich auf ca. 30 % zu 70 %. Der Gewerbeteil überwiegt also erheblich. Der Gebäudeteil mit den Betriebswohnungen ist vom Gebäudeteil mit Gewerbenutzung durch eine Brandwand getrennt. Diese beiden Teile verfügen jeweils über einen separaten Eingang. Der Gewerbeteil ist auch mit einer Klimaanlage ausgestattet. Er wurde bisher für Seminare sowie als Bürofläche genutzt. Die beiden Gebäudeteile werden über eine gemeinsame Heizung versorgt. Die Warmwasserversorgung erfolgt zum Teil über Elektro-Durchlauferhitzer. Der Eigentümer wünscht einen Verbrauchs-Energieausweis.

Probleme: Das Gebäude soll nun verkauft werden. Da es mitten in einem Gewerbegebiet liegt und die Wohneinheiten auch nur als Betriebswohnungen genehmigt sind, verkauft der Eigentümer diese Immobilie nur als Ganzes.
Bei den vorliegenden Verbrauchsdaten für die letzten Jahre ist es leider nicht nachvollziehbar, welche Wärmemenge für welche Nutzung, bzw. für welchen Gebäudeteil verbraucht wurde. Die Abrechnung erfolgte über die Umlage auf die jeweilige Fläche in Quadratmeter (m²). Der komplette Stromverbrauch für den Gewerbeteil wurde getrennt erfasst, jedoch nicht gesondert für die Beleuchtung.

Fragen: Welche Möglichkeit gibt es hier Energieausweise auszustellen? Sind in diesem Falle nur zwei einzelne Bedarfsausweise erlaubt? Wie ist die Heizung in diesem Fall anzusetzen? Ist es nach EnEV 2014 zulässig einen gemeinsamen Verbrauchsausweis für alle Gebäudeteile zu erstellen oder muss man in diesem Fall zwei Verbrauchsausweise – d.h. für jeden einzelnen Gebäudeteil - ausstellen? Wie ist im Falle von Verbrauchsausweisen der Stromverbrauch der Durchlauferhitzer zu erfassen und im Energieausweis anzugeben?

Antwort: 21.05.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Ausstellung von Energieausweis für Bestand mit gemischter Nutzung: Büros, Seminarräume, Wohnen

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