Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Mehrfamilienhaus: Alten Bedarfs-Energieausweis nach EnEV 2007 erneuern gemäß EnEV 2009 / EnEV 2014

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Kurzinfo:
Ein ausstellungsberechtigter Energieberater hat den Auftrag erhalten für ein Mehrfamilienhaus in Bestand den vorliegenden Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfs und nach EnEV 2007 nach den Anforderungen der aktuellen EnEV 2009 zu erneuern. Es stellt sich die Frage ob sich die Grundlagen der Berechnung für Bedarfsenergieausweise nach EnEV 2007 im Vergleich zur EnEV 2009 geändert haben und welche Aspekte der Energieberater insbesondere beachten sollte.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: EnEV 2007, 2009, 2014, Energieausweis, Verbrauch, Verbrauchsausweis, Bedarf, Bedarfsausweis, erneuern, Mehrfamilienhaus, Energieberater, Anforderungen, Datenaufnahme, Datenverwendung, Energiekennwert, Wohnbestand, Altbau, Wohngebäudebestand, Bestand, Änderungen, Energieverbrauchskennwert, Gültigkeit, Geltungsdauer, erneut, ausstellen, erstellen, Eingabedaten, Technik, Ergebnisse, Berechnungsformel,

Auftrag: Ein ausstellungsberechtigter Energieberater hat den Auftrag erhalten für ein Mehrfamilienhaus in Bestand den vorliegenden Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfs und nach EnEV 2007 nach den Anforderungen der aktuellen EnEV 2009 zu erneuern.

Praxis: Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus im Bestand. Für dieses wurde Zeiten EnEV 2007 einen Energieausweis ausgestellt auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs.

Probleme: Die Frage ist ob sich die Grundlagen der Berechnung für Bedarfsenergieausweise nach EnEV 2007 im Vergleich zur EnEV 2009 geändert haben.

Fragen: Welche Aspekte sollte der Aussteller berücksichtigen, wenn er den bestehenden Bedarfsenergieausweis für das Mehrfamilienhaus nach EnEV 2007 nach den Anforderungen der geltenden EnEV 2009 erneuert? Haben sich relevante Grundlagen für die Berechnung des Bedarfs-Energieausweises - insbesondere bei der Erfassung der Gebäudehülle - von der EnEV 2007 zur novellierten Fassung der EnEV 2009 geändert? Welche Änderungen müsste der Energieberater berücksichtigen, wenn er den Bedarfs-Energieausweis nach EnEV 2007 für das Mehrfamilienhaus nach den Anforderungen der kommenden EnEV 2014 erneuern müsste?

Antwort: 23.04.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Mehrfamilienhaus: Alten Bedarfs-Energieausweis nach EnEV 2007 erneuern gemäß EnEV 2009 / EnEV 2014

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