Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV 2014, EnEV ab 2016 und EEWärmeG 2011: Fragen und Antworten zu Praxisbeispielen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Modernisierungen für Bestandsgebäude empfehlen
im Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2014

.
Kurzinfo:
Ein Diplom-Ingenieur stellt für seine Kunden Energieausweise im Bestand für Wohn- und Nichtwohnbauten auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweise) aus. Bisher hat er diese Ausweise häufig auch ausgestellt ohne das Gebäude zu besichtigen und Modernisierungen nur aufgrund des Baujahres des Bestandsgebäudes empfohlen. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) integriert die Modernisierungsempfehlungen in den Energieausweis. Gemäß dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) wird der Energieausweis nach EnEV 2014 – mit einigen Ausnahmen - rechtsverbindlich. Es stellt sich die Frage wie der Aussteller sein Verfahren den neuen Ansprüchen anpassen sollte.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, Energieausweis, Baubestand, Wohnbau, Nichtwohnbau, Energieverbrauch, Verbrauch, Energieverbrauchsausweis, Verbrauchsausweis Modernisierung, empfehlen, Modernisierungsempfehlung, Besichtigung, besichtigen, Baujahr, Alter, Gebäude, Energieeinsparungsgesetz, EnEG, 2013, rechtsverbindlich, Rechtsverbindlichkeit, Bußgeld, Verfahren, Verantwortung, Eigenverantwortung, Aussteller, Ersteller, Energieausweis-Aussteller, Energieausweisaussteller, §, 17, Daten, übernehmen, Eigentümer, lediglich, überprüfen, zivilrechtlich, verantworten, Käufer, Mieter, Immobilie, Anspruch, Ansprüche, gegen, Verkäufer, Mieter, Pächter, Wirkung, Bundesgesetzblatt, Bundesrat, Grundsatz, Risiko Ordnungswidrigkeit,

Auftrag: Ein Diplom-Ingenieur stellt für seine Kunden Energieausweise im Bestand für Wohn und Nichtwohnbauten auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (Energieverbrauchsausweise) aus.

Praxis + Probleme: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) forderte auch Modernisierungsempfehlungen zum Energieausweis. Dafür stellte sie die Anlage 10 (Muster Modernisierungsempfehlungen) als Formblatt bereit.
Bisher hat der Fragesteller die Bestandsgebäude nicht unbedingt begangen und begutachtet, um den Verbrauchsausweis zu erstellen und die Modernisierungen zu empfehlen. Er hat das Alter und den Sanierungsbedarf der einzelnen Bauteile und Komponenten anhand des Baujahres des Gebäudes beurteilt und daraus seine Modernisierungsempfehlungen abgeleitet.
Seit dem 13. Juli 2013 gilt das neue Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013). Dieses bildet die Grundlage für die EnEV-Novelle.
Im vorhergehenden EnEG 2009 hieß es zu dem rechtlichen Status des Energieausweises „Die Energieausweise dienen lediglich der Information.“ Das neue EnEG 2013 spricht nun nur bestimmten Energieausweisen diese informative Rolle zu:
Es sind diejenigen Energieausweise und Angaben aus diesen Energieausweisen, die aufgrund einer Verordnung (EnEV 2014) in Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien genannt werden müssen. Daraus schließt unser Fragesteller, dass alle anderen Energieausweise rechtsverbindlich sind, samt den Modernisierungsempfehlungen die nun auch fester Bestandteil des Energieausweises sein werden.
Die neue EnEV 2014 ändert demnach den rechtlichen Status des Energieausweises.
Auch die Modernisierungshinweise werden Bestandteil des Energieausweises. Hier muss angegeben werden, ob die Maßnahme mit größeren Modernisierungen oder als Einzelmaßnahme empfohlen wird. Die geschätzte Amortisationszeit und Kosten pro eingesparte Energie sind freiwillig – siehe Abbildung auf nächster Seite.

Fragen: Ist das bisherige Verfahren des Fragestellers auch nach EnEV 2014 ausreichend oder muss er seine Art Modernisierungen zu empfehlen anpassen? Muss er das Gebäude für die Modernisierungsempfehlungen besichtigen? Wie rechtsverbindlich sind seine Modernisierungsempfehlungen nach EnEV 2014?

Antwort: 05.02.2014 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Modernisierungen für Bestandsgebäude empfehlen im Energieverbrauchsausweis nach EnEV 2014

Wollen Sie den Premium-Zugang kennenlernen?
Über 800 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie als Abonnent in unserem Premium-Bereich.
Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten.
->
Premium-Zugang: Informieren und bestellen

Zum Anfang der Seite

Professionelle Praxishilfen download und bestellen

.  

Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

.

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart