Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Die neue EnEV 2014 fordert Energieausweis-Angaben
in kommerziellen Immobilien-Anzeigen: Was sollten
Makler, Verkäufer, Vermieter und ihre Kunden wissen?

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Kurzinfo:
Ab 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2114) in Kraft. Wie von der EU-Gebäuderichtlinie 2010 gefordert, verpflichtet die novellierte Verordnung die Verkäufer und Neuvermieter von Gebäuden auch gewisse Energiekennwerte aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen mit zu veröffentlichen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt begeht ggf. eine Ordnungswidrigkeit und es drohen ihm Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Es stellt sich die Frage was die EnEV 2014 genau fordert und welche rechtlichen Aspekte die Betroffenen kennen und berücksichtigen sollten.

|Aspekte  |Auftrag  |Praxis  |Probleme  |Fragen  |Antwort


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Auftrag: Makler vermitteln Immobilien – teilweise oder insgesamt – die verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden. Für ihre Dienste erhalten sie eine entsprechende Vergütung entweder von den Käufern, Mietern und Pächtern oder von den Verkäufern, Vermietern, Verpächtern oder Leasinggebern.

Praxis: Makler schalten zum Zweck des Verkaufs oder der Neuvermietung von Gebäuden auch Anzeigen in den einschlägigen Seiten von Tageszeitungen und anderen Print-Medien sowie in spezialisierten Online-Portalen. Die neue EnEV 2014 verpflichtet Verkäufer und Vermieter im neuen § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen), dass sie in den Anzeigen in kommerziellen Medien auch gewisse Energieangaben aus dem Energieausweis jeweils mit veröffentlichen, wenn ein Energieausweis bereits vorliegt.

Probleme: Aus der Vielzahl der Anfragen, die uns erreicht haben zeichnet sich deutlich die Sorge ab, dass sich aus der Umsetzung dieser neuen EnEV-Pflicht vielfache Probleme ergeben werden, insbesondere was die rechtlichen Aspekte und die Haftung anbelangt.

Fragen:

  1. Was schreibt die EnEV 2014 für kommerzielle Immobilienanzeigen vor?

  2. Ab wann greift diese neue EnEV-Pflicht?

  3. Wen genau treffen diese neuen Pflichten?

  4. Auf welche Vorgänge und Fälle bezieht sich die neue Pflicht?

  5. Welche Angaben müssen in den Immobilienanzeigen mit veröffentlicht werden?

  6. Wie gestaltet sich die Situation für Energieausweise, die vor dem Inkrafttreten der neuen EnEV ausgestellt wurden?

  7. Was versteht die EnEV 2014 unter dem Begriff „kommerzielle Medien“?

  8. Ist auch die eigene Homepage eines Immobilienmaklers, eines Verkäufers oder Vermieters ein kommerzielles Medium?

  9. Gelten spezialisierte Online-Portale wie ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet, Immopool, usw. auch als kommerzielle Medien im Sinne der EnEV 2014?

  10. Was passiert wenn der Verkäufer oder Neuvermieter keinen Energieausweis hat und er auch keinen erstellen lassen möchte

  11. Wer haftet bei der Veröffentlichung der Anzeige in kommerziellen Medien für den nicht vorhandenen Energieausweis bzw. für fehlende Angaben?

  12. Welche Geldbußen müssen Betroffene ggf. befürchten?

Antwort: 16.12.2013 ergänzt 07.04.2014 - wenn Sie unsere Premium-News abonniert haben, lesen Sie die passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Die neue EnEV 2014 fordert Energieausweis-Angaben in kommerziellen Immobilien-Anzeigen: Was sollten Makler, Verkäufer, Vermieter und ihre Kunden wissen?

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