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KfW fördert Effizienzhaus 40 Plus 07.06.2017

KfW fördert KfW-Effizienzhaus 40 Plus:
Anforderungen, Nachweise und Praxis

Redaktion: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
© Foto: underdogstudios - Fotolia.com


Die EU-Gebäuderichtlinie von 2010 (EPBD) schreibt vor, dass die Mitgliedsstaaten ab 2021 für privatwirtschaftlich genutzte Neubauten den Niedrigstenergie-Gebäudestandard einführen. Die KfW fördert seit einiger Zeit die Planung und den Bau von neuen Wohnhäusern, die dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 Plus entsprechend. Wie sehen diese Anforderungen konkret aus? Wo finden Interessierte die relevanten Informationen? Lesen Sie die Antworten der KfW auf unsere sieben Fragen dazu. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Claudia Reckefuß, vom e&u energiebüro in Bielefeld, hat bereits Erfahrung mit KfW-geförderten Effizienzhaus 40 Plus Projekten gesammelt. In unserem Interview erläutert sie praxisnah, worauf Planer besonders achten müssen, wenn sie diese Häuser konzipieren, baulich begleiten und die benötigten Nachweise ausstellen.

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Sybille Bauernfeind, Stellvertretende Pressesprecherin der KfW

Bild: Sybille Bauernfeind, Stellvertretende Pressesprecherin der KfW.
© Foto: KfW-Bildarchiv / Gaby Gerster

Sieben Fragen an die KfW-Förderbank
zum KfW-Effizienzhaus 40 Plus

Sybille Bauernfeind, Stellvertretende Pressesprecherin der KfW antwortet auf die Fragen von EnEV-online.de

Seit wann fördern Sie das KfW-Effizienzhaus 40 Plus?

Seit dem 1. April 2016 fördert die KfW das KfW-Effizienzhaus 40 Plus.

Was fördern Sie genau (Planung, Bau, Erwerb, Sanierung?

Die KfW fördert den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar:

  • beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung,

  • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten).

Dieser KfW-Kredit unterstützt auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.

Wie gestaltet sich Ihre Förderung im Detail, welche Schritte sind dazu notwendig?

Die KfW fördert in Form von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüsse (15 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit).

Wesentliche Fördervoraussetzungen sind die notwendige Antragstellung vor Baubeginn und die Einbindung eines Sachverständigen.

Weitere Informationen zum KfW Förderprogramm 153 Kredit: Energieeffizient Bauen. Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses.

Wer ist berechtigt einen Förderantrag einzureichen?

Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neu errichteten selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen sind antragsberechtigt, wie auch Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.

Welche energetischen Anforderungen muss das KfW-Effizienzhaus Plus erfüllen?

Die technischen Mindestanforderungen finden Sie unter:

Welche Nachweise benötigen die Antragsteller und wer ist berechtigt diese zu führen?

Die benötigten Nachweise und die berechtigten Antragsteller finden Sie auch erläutert unter:

Welche weiteren Aspekte sind in diesem Kontext von Interesse?

Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier unter:

Autorin der Antworten: Sybille Bauernfeind, Stellv. Pressesprecherin Konzernkommunikation, KfW Bankengruppe, Frankfurt, www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Kontakt/

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Claudia Reckefuß, Diplom-Umweltingenieurin und Prokuristin, e&u energiebüro in Bielefeld.

Bild: Claudia Reckefuß, Diplom-Umweltingenieurin und Prokuristin,
e&u energiebüro in Bielefeld.               
© Foto: Claudia Reckefuß

Sieben Fragen an e&u energiebüro zur Praxis des KW-Effizienzhauses-40-Plus: Planung, Baubegleitung und Nachweise ausstellen

Claudia Reckefuß, Diplom-Umweltingenieurin und Prokuristin im e&u energiebüro in Bielefeld im Gespräch mit Melita Tuschinski, EnEV-online.de

Frau Reckefuß, bitte stellen Sie sich unseren EnEV-online Leser kurz vor. Welche Funktion und Aufgaben umfasst Ihr Tätigkeitsfeld? Bitte stellen Sie auch Ihr Unternehmen kurz vor!

Lesen Sie die Antwort im Interview!

Wir sprechen heute über Ihre allgemeine Erfahrung als Sachverständige für das KfW-Effizienzhaus als Neubau, wobei insbesondere das KfW-Effizienzhaus-40-Plus im Fokus steht. Was führt letztendlich dazu, dass sich Bauherren für diesen hohen Standard entscheiden und die KfW-Förderung beantragen wollen?

Lesen Sie die Antwort im Interview!

Wenn man sich die Informationen der KfW ansieht, erscheint alles sehr einfach und klar, so auch die Antragstellung über die Hausbank des Bauherrn. Wie sieht es in der Praxis konkret damit aus? Wie sind Ihrer Erfahrung diesbezüglich?

Lesen Sie die Antwort im Interview!

Mit dem Förderantrag reicht der Bauherr bei der KfW auch den Nachweis eines berechtigten Sachverständigen ein. Dieser besagt, dass das Bauvorhaben die Förderbedingungen erfüllen wird. Welche Probleme können sich dabei ergeben und welche Lösungen helfen?

Lesen Sie die Antwort im Interview!

Wer eine KfW-Förderung für einen 40-Plus-Neubau anstrebt muss auch die Baubegleitung durch einen Sachverständigen mit einplanen. Allerdings fördert die KfW diese Betreuung in einem separaten Programm. Wie sind Ihre praktischen Erfahrungen mit diesen Aufgaben und was können Sie Kollegen in dieser Beziehung raten?

Lesen Sie die Antwort im Interview!

Sehr wichtig für den gesamten Förderablauf ist auch der letzte Nachweis, den ein Sachverständiger nach Abschluss der Baumaßnahmen führt. Das fertig errichtete Haus muss tatsächlich alle Förderbedingungen der KfW erfüllen. Was können Sie uns hierzu aus Ihrer Erfahrung berichten und worauf sollten Sachverständige insbesondere achten?

Lesen Sie die Antwort im Interview!

Welche weiteren Aspekte finden Sie noch wichtig in diesem Kontext, die unsere EnEV-online Leser interessieren könnten?

Lesen Sie die Antwort im Interview!

Redaktion: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin
in Stuttgart, Herausgeberin und Redakteurin EnEV-online.de

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