In Sachen EnEV-Novelle ist der Ball zurzeit
"im Feld" des Bundesrates. Bayern hatte zwar
versucht in der Plenarsitzung am 5. Juli 2013 durch
einen schnellen Schuss "Nägel mit Köpfen" zu machen,
doch die Bundesrats-Mitglieder sind nicht darauf
eingegangen.
Dazu der Auszug aus
dem
Protokoll der 912. Sitzung des Bundesrates
- vom 5. Juli 2013:
"Punkt 84: Zweite
Verordnung zur Änderung der
Energieeinsparverordnung (Drucksache
113/13)
Wortmeldungen
liegen nicht vor. Die Ausschussberatungen sind
noch nicht abgeschlossen. Bayern hat jedoch
beantragt, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Wer ist für
sofortige Sachentscheidung? Das ist eine Minderheit.
Damit werden die Ausschussberatungen
fortgesetzt.
Die nächste
Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf
Freitag, den 20. September 2013, 9.30 Uhr.
Ich wünsche Ihnen
allen erholsame Sommerferien."
Folgende
Fachausschüsse des Bundesrates sind betroffen:
-
Ausschuss für
Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo)
-
Wirtschaftsausschuss (Wi)
-
Finanzausschuss
(Fi)
-
Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U)
Der Bau- und
Wirtschaftsausschuss haben ihre Empfehlungen bereits
ausgesprochen. Lesen Sie dazu unsere Übersicht:
Was empfehlen die Fachausschüsse zur Novelle?
Am auffälligsten ist es, dass sie empfehlen, den
Energie-Standard im Neubau moderater und in einer
einzigen Stufe ab 2016 zu verschärfen.
Der Mitglieder des Finanzausschuss
haben dem Bundesrats-Plenum soweit empfohlen dem Kabinettsentwurf der
Bundesregierung zur EnEV-Novelle unverändert zuzustimmen,
gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes.
Der Umweltausschuss hat
das Thema „EnEV-Novelle“ auf den Herbst vertagt. Wenn
man sich die Empfehlungen dieses Ausschusses für die
Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) ansieht
kann man sehen in welche Richtung ihre Empfehlungen
laufen könnten. Lesen Sie dazu unseren Kommentar:
"Kritik am EnEG-Entwurf der Bundesregierung:
Fachausschüsse im Bundesrat empfehlen Änderungen des
Entwurfs für die Novelle des Energieeinsparungsgesetzes".
-
Verschärfung
des Neubau-Standards:
Nach der Bundestagswahl wird zeigen, ob die
Verschärfung durch die EnEV-Novelle tatsächlich kommt
oder nicht. Der federführende Bauausschuss des
Bundesrates hat zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss
eine moderatere Verschärfung in einer Stufe ab 2016
empfohlen. Lesen Sie dazu unseren Kommentar "EnEV
2014 - Novelle im Bundesrat: Was empfehlen die
Fachausschüsse?"
-
Elektrische
Speicherheizung wieder erlaubt:
Etliche neue Weichen hat das novellierte Energieeinsparungs-Gesetz (EnEG
2013) gestellt, das seit dem 13. Juli 2013 in Kraft ist, wie die Aufhebung des EnEV-Verbots für
elektrische Speicherheizungen. Lesen Sie dazu unseren
Kommentar: "EnEG
2013: Vergleich der vom Bundestag beschlossenen Fassung
mit dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung".
-
Kontrolle
Energieausweise und Inspektionsberichte:
Klar zeichnet sich auch ab, dass die kommenden
Kontrollen der Energieausweise und Inspektionsberichte
durch die Bundesländer dahingehend erweitert werden,
dass die Daten – zwar nicht personenbezogen – jedoch
viel umfassender ausgewertet werden, so dass die Länder
sie auch für andere Statistiken und Übersichten nutzen
könnten.
-
Energetische
Angaben in kommerziellen Immobilienanzeigen:
Was auch unweigerlich - durch die EU Vorgaben
der Gebäuderichtlinie von 2010 - sind die
pflichtmäßigen Angaben der Energiekennwerte von
Gebäude in kommerziellen Immobilien Anzeigen.
Welche Ausnahmeregeln und welche
Übergangsfristen dabei gelten werden, wird die
endgültige EnEV-Novelle bestimmen. Soweit
zeichnete sich die Tendenz ab, dass es erst ein
Jahr nach Inkrafttreten der Novelle als
Ordnungswidrigkeit gelten soll, wenn ein
betroffener Verkäufer oder Vermieter dieser
Angabe-Pflicht nicht nachkommt.
-
Energieausweis
in privatwirtschaftlichen Bauten aushängen: Genauso sicher kommt auch die Bestimmung, dass
Energieausweise künftig nicht nur in großen öffentlichen
Dienstleistungsgebäuden aushängen müssen sondern auch in
privatwirtschaftlichen Gebäuden mit regem
Publikumsverkehr - wie Kinos, Theater, Kongressgebäude,
Hotels, usw.. Auch hier wird es wiederum eine Rolle
spielen in welchem Fall tatsächlich ein Energieausweis
ausgehängt wird, welche bestehenden Energieausweise auch
als Aushang-Energieausweis gelten und wie sinnvoll es
sein wird einen speziellen Ausweis-Energieausweis
trotzdem ausstellen zu lassen.
-
Registriernummern
online beantragen:
Bedingt durch die Anforderung der EU-Richtlinie 2010
werden Aussteller von Energieausweisen und Inspektoren
von Klimaanlagen künftig höchstwahrscheinlich übers
Internet jeweils online eine Registrierungsnummer
beantragen. Diese wird es den Sachbearbeitern in den
Bauämtern oder die anderen zuständigen Stellen
ermöglichen, dass sie die Stichproben für die künftigen
Kontrollen auswählen.
-
EnEV-easy als
vereinfachten Nachweis erlauben:
Inwieweit es bei dem vielumstrittenen "EnEV-easy" Ansatz
bleibt wird sich auch in den nächsten Monaten zeigen.
Trotz aller Kritik aus den betroffenen Kreisen wird
diese Methode höchstwahrscheinlich auch beibehalten. In
dem Entwurf des Bundeskabinetts sind die ganzen
Muster-Ausstattungs-Tabellen zwar nicht mehr in der
Anlage zur EnEV untergebracht sondern sollen durch
Bekanntmachungen des Bundesbauministeriums
veröffentlicht werden.
Es wird
höchstwahrscheinlich das Jahr 2014 sein - doch wohl
nicht ab Anfang des Jahres oder gemäß der
Fristen, die die EU-Gebäuderichtlinien setzt,
die längst verstrichen sind. Eine Übersicht
finden Sie in EnEV-online unter:
Neue EU Gebäuderichtlinie seit 8. Juli 2010 in
Kraft: Welche Fristen müssen die
Mitgliedsstaaten einhalten?
Die EnEV-Novelle
wird zurzeit im Bundesrat diskutiert. Die
nächste Plenarsitzung wäre am 20. September
2013. Weil jedoch der Umweltausschuss sich mit
der EnEV-Novelle erst in seiner Sitzung vom 26.
September 2013 damit befassen wird, kann das
Bundesrats-Plenum sich erst in seiner Sitzung
vom 11. Oktober 2013 mit dem Thema befassen,
also nach der Bundestagswahl.
Wie wir es von bisherigen Abläufen kennen, wird
der Bundesrat der EnEV-Novelle
höchstwahrscheinlich mit Maßgaben - das heißt
mit bestimmten Änderungen - zustimmen. Danach
ist wieder die Bundesregierung am Zug. Wenn sie
den Bundesrats-Maßgaben folgt – wie sie es
bisher bei jeder EnEV-Novelle getan hat - dauert
es noch einige Wochen, bis die geänderte
Verordnung redaktionell aufgearbeitet und danach
im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Wir gehen
davon aus, dass es wieder eine
Änderungsverordnung sein wird und wir werden in
EnEV-online für Sie den Volltext als
Html-Version veröffentlichen, damit Sie damit
arbeiten können.
In der aktuellen Kabinettsfassung des
EnEV-Entwurfs von Anfang Februar dieses Jahres
soll die Novelle ca. sechs Monate nach ihrer
Verkündung in Kraft treten. Im besten Fall würde
die EnEV 2014 demnach noch bis Ende dieses
Jahres verkündet und würde ab Mitte nächsten
Jahres - tatsächlich als EnEV 2014 - gelten.
Was Sie und Ihre Kunden
für die Übergangszeit zur neunen EnEV-Fassung wissen
sollten haben wir in unserem Beitrag zusammengefasst: "Übergang
zur neuen EnEV-Fassung: Was sollten Fachleute, Bauherrn,
Eigentümer und Verwalter von bestehenden Gebäuden
wissen?"
Haben Sie
Fragen zur EnEV 2014?
Nutzen Sie bitte unser >>> Kontaktformular.
Fachliche Fragen werden
wir voraussichtlich wieder in unserem
Online-Workshop zur EnEV- und EEWärmeG-Praxis
beantworten.
Wir halten Sie wie immer
auf dem Laufenden!
Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion
EnEV-online.de
Quellen und weitere Informationen:
www.bundesrat.de
EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)
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