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EnEV 2014 - neue Energieeinsparverordnung

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EnEV 2014: Was kommt wann?
14.05.2013

EnEV-Novelle: Zurück auf LOS?

Energiesparrecht im Umbruch: Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Energieeinsparverordnung (EnEG) im parlamentarischen Hürdenlauf


"EnEV-Novelle in der Warteschleife" hieß es noch in unserem letzten Newsletter. Doch inzwischen fordern Bundesrat und FDP-Fraktion grundsätzliche Änderungen für die künftige Energieeinsparverordnung (EnEV), so dass der Eindruck entsteht, dass wir wieder am Anfang des Prozesses stehen. Zumindest was die Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) anbelangt, tut sich was: Morgen befasst sich der Bauausschuss im Bundestag damit und am Donnerstag ist die EnEG-Novelle auf dem Programm der Plenarsitzung des Bundestages. Am 7. Juni wird sich auch der Bundesrat im Plenum mit der EnEG-Novelle befassen und dann sieht man weiter... Denn das EnEG erst erlaubt der Bundesregierung die EnEV - mit Zustimmung des Bundesrates - zu ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden und berichten in EnEV-online und in unserer EnEV-2014-Broschüre über weitere Schritte.

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EnEG-Novelle im Bundestag

Erinnern wir uns: Bereits am 24. April 2013 sollte sich der Bauausschuss des Bundestages mit dem Entwurf für die Änderung der EnEG-Novelle befassen. Dieser Tagungspunkt wurde kurzfristig abgesetzt und die Deutsche Presseagentur (dpa) verbreitete in der Nacht davor die Meldung, dass die FDP daraufhin gewirkt hätte, die geplante abschließende Beratung der Energieeinsparungsnovelle kurzfristig abzusetzen. (Lesen Sie die Meldungen EnEV-online).

Eine Woche zuvor, am 17. April 2013, hatte der Bauausschuss eine Anhörung zur EnEG-Novelle veranstaltet. Acht eingeladene Sachverständige trugen ihre Stellungnahmen vor, die Sie als Volltexte auch auf den Webseiten des Bundestages lesen können. Doch sie äußerten nicht nur über die EnEG- sondern auch über die EnEV-Novelle.

Nun steht die EnEG-Novelle wieder auf dem Programm des Bauausschusses des Bundestags. Morgen, Mittwoch der 15. Mai 2013, findet die Sitzung statt. Unter Diskussionspunkt 2a ist vorgesehen, über den „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes“ zu beraten.

Der Bauausschuss wird voraussichtlich eine Empfehlung ausarbeiten für die Plenarsitzung des Bundestages, die übermorgen, d.h. am Donnerstag, dem 16. Mai 2013, stattfindet. Unter Diskussionspunkt 24) ist die „Zweite und dritte Beratung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes“ im Plenum vorgesehen - eine halbe Stunde wird dazu veranschlagt. Als Grundlage werden - parallel zur Empfehlung des Bauausschusses- auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die EnEG-Novelle (Bundestag Drucksache 17/12619) sowie die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung (Bundestag Drucksache 17/13037) dazu sein.

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EnEG-Novelle im Bundesrat

Erinnern wir uns wieder: Am 20. März 2013 haben sich die Mitglieder des Bundesrates im Plenum mit der Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) befasst und sich allgemein sehr kritisch zu dem Entwurf des Bundeskabinetts geäußert. Inzwischen hat die Bundesregierung darauf geantwortet und hat generell wenig Bereitschaft gezeigt auf die Forderungen des Bundesrates einzugehen (Bundestag Drucksache 17/13037).

Der Bundesrat wird sich in seiner Plenarsitzung vom 7. Juni 2013 erneut mit der EnEG-Novelle befassen. Dann wird sich zeigen ob man sich auf einen Kompromiss einigt oder ob der Vermittlungs-Ausschuss angerufen wird, damit dieser eine Lösung findet.

Doch wann befasst sich der Bundesrat mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)? Wie wir erfahren haben, wird sich der Bundesrat sofort nachdem das geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) beschlossen ist sich mit der Novelle zur EnEV befassen. Wenn es am 7. Juni 2013 tatsächlich ein beschlossenes, geändertes Energieeinsparungsgesetz gäbe, d.h. das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wäre, könnte sich der Bundesrat mit der EnEV-Novelle befassen.

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EnEV-Novelle in der Debatte

Für diejenigen, die seit Jahren die EnEV anwenden und die Novellierungs-Prozeduren miterlebt haben ist es nichts Neues: Die Bundesregierung kann die Energieeinsparverordnung nämlich nur dann novellieren, wenn ein geändertes EnEG ihr den entsprechenden gesetzlichen Rahmen dafür bietet und wenn der Bundesrat zustimmt. Hier bringen die Bundesländer ihre Interessen und Wünsche ein, denn sie sind diejenigen die die geänderten EnEV-Anforderungen letztendlich in der Praxis umsetzen werden. Und wenn man bedenkt, wie viel zusätzliche Kontrolle die EU-Gebäuderichtlinie für Energieausweis und Inspektionsberichte für Klimaanlagen fordert, wird sich der behördliche Verwaltungs- und Überprüfungs-Aufwand erheblich steigern.

So kann man auch jetzt bei dem politischen Gerangel um das EnEG deutlich erkennen, dass es eigentlich um die Energieeinsparverordnung (EnEV) geht, um die erhöhten Anforderungen die Bauherrn und Eigentümer betreffen, um mehr Kontrolle und Dokumentation, die die Baubehörden in den Bundesländern beschäftigen werden. Und nicht zuletzt geht es um Interessengruppen, die durch neue Maßnahmen wie die Energiekennwerte in kommerziellen Anzeigen betroffen wären.

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Ausblick auf weitere Schritte

Wie geht es weiter? Den normalen, üblichen Weg kennen wir von den früheren Novellierungen: Nachdem das geänderte EnEG beschlossen ist, werden sich die Ausschüsse im Bundesrat und Bundestag damit befassen. Der wichtige Unterschied zwischen dem Gesetz (EnEG) und der Verordnung (EnEV) in Bezug auf das parlamentarische Verfahren liegt darin, dass das geänderte Gesetz letztendlich vom Bundestag beschlossen wird und dass eine geänderte Verordnung jedoch nur mit der Zustimmung des Bundesrates zu Stande kommen kann.

Mit der Forderung der FDP-Bundestagsfraktion die energetische Verschärfung im Neubau zu reduzieren und sie auf eine einzige Stufe zu begrenzen, sowie die bereits geäußerten Wünsche und Kritik des Bundesrates anlässlich der EnEG-Novelle lässt jedoch den Verdacht aufkommen dass wir vom „üblichen“ Weg abgekommen sind, dass wir die Karte „Zurück auf LOS“ gezogen haben.

Schon melden sich Stimmen, die die Politiker auffordern, die neue EnEV nicht zu verzögern. So fordert die Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) heute in ihrer Presseinformation eine zügige Verabschiedung der geänderten Energieeinsparverordnung (EnEV). Die seit Monaten andauernde Hängepartie solle endlich ein Ende haben. Die geea erinnert daran, dass die Novelle eigentlich bereits seit Anfang dieses Jahres - laut EU-Gebäuderichtlinie - in Kraft hätte sein müssen.

Wie können wir die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Einführung des Niedrigstenergie-Standards - bereits ab 2019 für öffentliche Neubauten - fristgerecht erfüllen? Wie können wir einen klimaneutralen Baubestand für die Generation unserer Kinder bis 2050 sicherstellen? Hoffen wir, dass die Nähe der Bundestagswahl nicht alle Perspektiven und Aktionen verzerrt, denn wer baut plant für die nächsten 50 Jahre und nicht für eine Legislaturperiode.

In der Hoffnung auf gute Nachrichten, werden wir sie auch weiter auf dem Laufenden halten.

Autorin: Melita Tuschinski
Redaktion EnEV-online.de

Quellen und weitere Informationen:

-> EnEV 2014: Kurzinfo für die Praxis Info-Broschüren (pdf)

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