Energieausweis und EnEV 2009

. EnEV ab 2016 Praxis-Hilfen: Checklisten, Bekanntmachungen, Gesetze und Normen
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   EnEV 2014 Praxis
   · EnEV ab 2016
 · Nachrichten
 · EnEV 2014 Text
 · Praxis-Dialog
 · Praxis-Hilfen
   EEWärmeG 2011
   EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
   PREMIUM Login
.
   Service + Dialog
   Praxis-Hilfen
   Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
EnEV 2016: Geminderter Primärenergiebedarf für Neubauten 20.07.2015  | 3 von 6 | Geminderter Primärenergiebedarf

EnEV erhöht den Neubau-Standard ab 2016

Wie ändert sich der höchstzulässige Primärenergiebedarf für neue Wohngebäude?

© Foto: Jan Jansen - Fotolia.com


Wer ein neues Wohnhaus plant und baut, muss darauf achten, dass der berechnete, jährliche Primärenergiebedarf des Neubaus für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung den erlaubten Höchstwert nicht überschreitet. Dieser Höchstwert wird allerdings nicht mehr durch den Formfaktor des Gebäudes bestimmt - wie es bei den ersten EnEV-Fassungen galt, d.h. durch das Verhältnis seiner wärmeabgebenden Gebäudehülle zu dem beheizten Bauvolumen - sondern anhand eines „Referenzhauses“.

Auch für Wohngebäude berechnet der Planer also den maximal erlaubten jährlichen Primärenergiebedarf für das neu geplante Wohngebäude anhand eines „maßgeschneiderten, virtuellen“ Referenz-Gebäudes.

Das Referenz-Wohngebäude hat die gleiche Geometrie, Baumaße, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geplante Wohnhaus. Die Angaben für die Ausführung und technische Ausstattung des Referenzhauses stellt die EnEV in einer Tabelle bereit. Diese umfasst folgende Angaben:

  • die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der Bauteile, die das beheizte oder gekühlte Bauvolumen umgeben: Außenwand, Dach, Bodenplatte, Fenster und Außentüren,

  • der Wärmebrückenzuschlag für diese Außenbauteile,

  • den Bemessungswert für die Luftdichtheit der Gebäudehülle,

  • die Regeln für die Berücksichtigung des Sonnenschutzes,

  • die technische Ausstattung für die Heizung, Zubereitung des Warmwassers und Lüftung.

  • Das Referenzhaus ist nicht mit einer Kühlung ausgestattet.

Erlaubter Jahres-Primärenergiebedarf sinkt ab 2016 um 25 Prozent!

Für neue Wohnhäuser, die unter die EnEV ab 2016 fallen, mindert die Verordnung den berechneten Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarfs jeweils um 25 Prozent. Praktisch verfährt der beauftragte Planer folgendermaßen: Er berechnet den Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzhauses und multipliziert das Ergebnis mit 0,75. Der erlaubte Höchstwert ist somit um ein Viertel gemindert, oder anders ausgedrückt: die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf wird um 25 Prozent verbessert.
|
EnEV 2014, Anlage 1 Wohnbau, Tabelle 1, Zeile 1.0

Autorin: Melita Tuschinski, Redaktion EnEV-online.de

zum Anfang der Seite

-> Welche Bauvorhaben sind betroffen?

-> Wie ändert sich der Primärenergiebedarf?

-> Wie ändert sich der Wärmeschutz der Hülle?

-> Wie ändert sich die Bilanzierung von Strom?

-> Wie erhöhen sich die Baukosten?

-> Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

zum Anfang der Seite

Diese Praxisbeispiele könnten Sie interessieren:

zum Anfang der Seite

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

|  Nachrichten  |  EnEV 2014 Text  Praxis-Dialog  Praxis-Hilfen  Kontakt

..  
 

       Impressum

© 1999-2022 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart