Wo finden wir in EnEV-online die Dokumente
zur Erhöhung des Neubau-Standards durch die EnEV ab
2016?
Damit nicht alle zwei Jahre
eine neue Fassung der Verordnung in Kraft tritt,
haben die zuständigen Bundes-Gremien in die EnEV
2014 eine Erhöhung des Standards ab 2016
integriert. In EnEV-online
finden Sie auch kurze Erläuterungen zu den
EnEV-Anforderungen ab 2016 - nach
deren Nutzung:
-
für Wohngebäude und
-
für Nichtwohngebäude.
Dokumente
zur EnEV ab 2016
Wenn Sie die
Erhöhung des EnEV-Standards im Verordnungstext
nachvollziehen wollen, lesen Sie unsere folgende
Erläuterungen:
-
Neubau Wohngebäude
-
Neubau
Nichtwohngebäude
-
Ausnahmen:
Neubau bestimmte Hallen
-
Ausnahmen Baubestand: Großflächiger Anbau, Aufstockung
oder Ausbau mit Erneuerung des Wärmeerzeugers
1. Neubau Wohngebäude ab
2016:
-
Primärenergiebedarf:
EnEV 2014, Anlage 1 (Anforderungen an
Wohngebäude), Tabelle 1 (Ausführung des
Referenzgebäudes), Zeile 1.0. Hier heißt
es: "Der nach einem der in Nummer 2.1
angegebenen Verfahren berechnete
Jahres-Primärenergiebedarf des
Referenzgebäudes nach den Zeilen 1.1 bis 8
ist für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016
mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. § 28
bleibt unberührt."
-
Wärmeschutz
Gebäudehülle:
EnEV 2014, Anlage 1 (Anforderungen an
Wohngebäude), Nr. 1 (Höchstwerte des
Jahres-Primärenergiebedarfs und des
spezifischen Transmissionswärmeverlusts für
zu errichtende Wohngebäude (zu § 3 Absatz 1
und 2)), Nr. 1.2. Im zweiten Abschnitt
heißt es hier:
"Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische,
auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu
errichtenden Wohngebäudes das 1,0fache des
entsprechenden Wertes des jeweiligen
Referenzgebäudes nicht überschreiten. Die
jeweiligen Höchstwerte der Tabelle 2 dürfen
dabei nicht überschritten werden. § 28
bleibt unberührt."
-
Primärenergiefaktor Strom: In der
EnEV 2014, Anlage 1 (Anforderungen an
Wohngebäude), Nr. 2 (Berechnungsverfahren
für Wohngebäude (zu § 3 Absatz 3, § 9 Absatz
2 und 5) Nr. 2.1 (Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs), unter Nummer
2.1.1 lautet die Regelung wie folgt:
"... Für elektrischen Strom ist abweichend
von Satz 2 als Primärenergiefaktor für den
nicht erneuerbaren Anteil ab dem 1. Januar
2016 der Wert 1,8 zu verwenden; für den
durch Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten
und nach Abzug des Eigenbedarfs in das Verbundnetz eingespeisten Strom gilt
unbeschadet des ersten Halbsatzes der dafür in DIN V 18599-1: 2011-12 angegebene
Wert von 2,8. Wird als Wärmeerzeuger eine
zum Gebäude gehörige Anlage mit
Kraft-Wärme-Kopplung genutzt, so ist für
deren Berechnung DIN V 18599-9: 2011-12
Abschnitt 5.1.7 Verfahren B zu
verwenden...."
2.
Neubau Nichtwohngebäude ab 2016:
-
Primärenergiebedarf:
EnEV 2014, Anlage 2 (Anforderungen an
Nichtwohngebäude), Tabelle 1 (Ausführung des
Referenzgebäudes), Zeile 1.0. Hier heißt
es: "Der nach einem der in Nummer 2 oder in
Nummer 3 angegebenen Verfahren berechnete
Jahres-Primärenergiebedarf des
Referenzgebäudes nach den Zeilen 1.1 bis 8
ist für Neubauvorhaben ab dem 1. Januar 2016
mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren. § 28
bleibt unberührt."
-
Wärmeschutz
Gebäudehülle:
EnEV 2014, Anlage 2 (Anforderungen an
Nichtwohngebäude), Tabelle 2 (Höchstwerte
der Wärmedurchgangskoeffizienten der
wärmeübertragenden Umfassungsfläche von
Nichtwohngebäuden). Hier sind die
U-Werte für die verschiedenen Außenbauteile
angegeben (opake und transparente
Außenbauteile, Vorhangfassaden, Glasdächer,
usw.), jeweils nach EnEV 2009, EnEV 2014 und
EnEV ab 2016. Für niedrig beheizte Zonen
(von 12 bis unter 19 Grad Celsius (°C))
bleiben die U-Werte auf dem Niveau der EnEV
2009.
-
Primärenergiefaktor Strom:
In der
EnEV 2014, Anlage
2 (Anforderungen an
Nichtwohngebäude), Nr. 2 (Berechnungsverfahren
für Nichtwohngebäude (zu § 4 Absatz 3, § 9 Absatz
2 und 5) Nr. 2.1 (Berechnung des
Jahres-Primärenergiebedarfs), unter Nummer
2.1.1 lautet die Regelung wie folgt:
"... Als Primärenergiefaktoren sind die
Werte für den nicht erneuerbaren Anteil nach
DIN V 18599-1: 2011-12 anzusetzen. Anlage 1
Nr. 2.1.1 Satz 3 bis 8 ist entsprechend
anzuwenden..." (siehe Hinweis weiter
oben)
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